Qualifikationsverfahren
Vorgegebene praktische Arbeit
Im Qualifikationsbereich praktische Arbeit müssen die Lernenden zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.
Die praktische Prüfung findet als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Ausbildungsbetrieb statt und dauert 2 ½ Stunden. Die letzten 30 Minuten sind für das Fachgespräch reserviert, das im Anschluss an die praktische Prüfung stattfindet. Die Note des Qualifikationsbereichs VPA ist eine Fallnote.
Diese 4 HKB werden geprüft
- Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden
- Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln
- Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen
- Organisieren und Ausführen administrativer Aufgaben
Berufskunde schriftlich
Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse wird geprüft, ob die Kandidatin / der Kandidat die Kenntnisse erworben hat, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötig sind.
Rahmenbedingungen
- die schriftliche Berufskunde (BK) Prüfung dauert 2 Stunden
- Alle Kandidaten und Kandidatinnen absolvieren die gesamte Prüfung am gleichen Tag.
- Die Note des Qualifikationsbereichs Berufskenntnisse ist eine Fallnote.
Kontakt
Olivia Jordi-Halter
Fachverantwortliche berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA
+41 31 978 58 58