Vernehmlassung
29.3.2023: Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG): Verhandlung der Tarife der Analysenlist
Mit der vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll die Kompetenz des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zur Festsetzung des Tarifs der Analysenliste (AL) aufgehoben werden. Analog zu den Tarifen für ambulante ärztliche Leistungen oder physiotherapeutische Leistungen sollen künftig die Tarifpartner den Tarif der AL aushandeln. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse lehnt die vorgeschlagene Änderung aus mehreren Gründen deutlich ab.