Vernehmlassung
23.3.2023: Teilrevision der Biozidprodukteverordnung
In der Revision der Biozidprodukteverordnung werden insbesondere Regelungen für die im Chemikaliengesetz vorgesehene Mitteilungspflicht und Risikominderung in Bezug auf die Qualität des Trinkwassers, der Oberflächengewässer und des Grundwassers vorgeschlagen. In seiner Stellungnahme fordert der Schweizerische Apothekerverband, dass die Mitteilungspflicht klarer formuliert wird und lediglich für Importeure, Herstellerinnen und Zulassungsinhaberinnen gelte. Zudem soll sie in der Praxis so einfach und mit möglichst tiefem bürokratischem Aufwand erledigt werden können.