22.8.2025: Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln
Der Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse spricht sich klar gegen die Einführung von individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln aus.
(Traduction en français en cours)
Eine gesetzliche Grundlage fehlt, da laut Heilmittelgesetz nur bei konkretem Risiko von Arzneimittelfälschungen Massnahmen erlaubt sind – ein solches Risiko besteht bis heute in den legalen Lieferketten in der Schweiz nicht. Gefährlich sind vielmehr Fälschungen aus dem Online-Handel, den die Vorlage jedoch nicht adressiert.
Die Erfahrungen in der EU zeigen zudem erhebliche Probleme: hohe Investitionen in Technik und Software, laufende Wartungs- und Schulungskosten, zahlreiche Fehlermeldungen und Eingriffe in die Abläufe der Apotheken. Dies führt zu Mehrbelastungen, ohne dass ein klarer Nutzen im Kampf gegen Fälschungen nachgewiesen werden konnte. Stattdessen sollten die Massnahmen gezielt gegen illegale Vertriebswege und ausländische Online-Apotheken gerichtet werden. Sollte der Bundesrat dennoch an einer Umsetzung festhalten, fordert die Apothekerschaft umfassende Anpassungen, faire Kostenverteilung und klare Regeln, um die Belastung für Apotheken zu begrenzen.