Medienmitteilung

Einsparziel erreicht – jetzt die Versorgung langfristig sichern

Der neuste Obsan-Bericht bestätigt: Die Revision des Vertriebsanteils bei Medikamenten übertrifft die angestrebte Kostendämpfung deutlich. In den ersten 18 Monaten wurden insgesamt rund 120 Millionen Franken eingespart – rund 40 Millionen pro Halbjahr, H+, APA und pharmaSuisse sehen sich durch diese Zahlen in ihrer Beurteilung der Revision bestätigt. Apotheken, Spitäler und Arztpraxen mit Patientenapotheke tragen damit gemeinsam zur Entlastung der Grundversicherung bei.

Die per 1. Juli 2024 eingeführte Revision des Vertriebsanteils wirkt: Gemäss dem schweizerischen
Gesundheitsobservatorium Obsan liegen die entsprechenden Vergütungen in den ersten 18 Monaten
insgesamt rund 120 Millionen Franken unter dem Betrag, der mit der bisherigen Regelung angefallen wäre.
Die geschätzten Einsparungen von rund 40 Millionen Franken pro Halbjahr übertreffen die Forderungen des
Bundesrates bei weitem.

Für H+, die APA und pharmaSuisse ist dies ein gutes Ergebnis. Es zeigt klar: Apotheken, Spitäler und
Arztpraxen nehmen ihre Verantwortung für ein finanzierbares Gesundheitswesen wahr. Sie haben die Reform
korrekt umgesetzt und leisten somit einen konkreten und wesentlichen Beitrag zur Entlastung der
obligatorischen Krankenversicherung.

Apotheken, Spitäler und Ärzteschaft tragen gemeinsam zur Kostendämpfung bei


Die Einsparungen verteilen sich auf alle drei Abgabekanäle: Die Spitäler tragen rund 40 % zu den Gesamteinsparungen bei, die Ärztinnen und Ärzte 39% und die Apotheken zu 22 %, während ihr Anteil an den Gesamtbeträgen des Vertriebsanteils 8 % bzw. 34 % und 58 % beträgt. Diese Unterschiede erklären sich durch die Struktur der abgegebenen Arzneimittel: Spitäler und Selbstdispensierende Spezialisten gaben im untersuchten Zeitraum anteilsmässig mehr hochpreisige Arzneimittel ab, bei denen die grössten Einsparungen erzielt werden.

Gleichzeitig müssen alle drei Abgabekanäle die Beschaffung, Lagerhaltung und Abgabe von Medikamenten weiterhin zuverlässig gewährleisten können. Dafür braucht es qualifiziertes Personal und eine verlässliche Infrastruktur. Angesichts steigender Betriebskosten und des Zusatzaufwands durch Lieferengpässe stellt die von den Akteuren umgesetzte neue Margenordnung eine grosse Herausforderung dar. Der Vertriebsanteil finanziert Leistungen, die für die Arzneimittelversorgung unverzichtbar sind: Die Beschaffung und Lagerhaltung von Medikamenten, die Einhaltung der Kühlkette sowie die erforderliche Infrastruktur und das Personal. Die stetig steigenden Betriebskosten und der nicht abgegoltene Zusatzaufwand durch Lieferengpässe schränkt den finanziellen Spielraum der Abgabestellen empfindlich ein.

Anderer Vorteil der Reform: Der Generika Anteil wächst


Der Anteil der Generika ist seit 2019 von 64 % auf 75 % gestiegen, wobei im ersten Halbjahr 2024, nach der Änderung der Selbstbeteiligung, ein Sprung um fünf Prozentpunkte zu verzeichnen war. Danach blieb er stabil, dies trotz der Reform der Vertriebsmarge. Der Bericht zeigt auf, dass die Margenunterschiede kein entscheidender Faktor für das Substitutionsverhalten waren. Der Anreiz, der über die differenzierte Selbstbeteiligung direkt auf den Patienten einwirkte, hatte eine deutlich erkennbare Wirkung.

Das Erreichte sichern und mit Augenmass weiterentwickeln


Für pharmaSuisse, H+ und APA ist klar: Die erreichten Einsparungen übertreffen sogar die Forderungen des
Bundesrats von 2024 und entsprechen dem Ziel der Reform. Jetzt gilt es, die Wirkung der umgesetzten
Massnahmen zu sichern und zugleich die langfristige Tragfähigkeit der Versorgung zu erhalten.

Bildmaterial erhalten Sie zur freien Verfügung auf Anfrage.

H+ Ihre Spitäler
Medienstelle
E-Mail: medien@hplus.ch
Tel.: 031 335 11 63

APA- Ärzte mit Patientenapotheke
Dr. Sven Bradke
E-Mail: info@patientenapotheke.ch
+41 78 770 71 42

Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
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E-Mail: medien@pharmaSuisse.org
Telefon: +41 31 978 58 27

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