Das elektronische Patientendossier

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein zentraler Pfeiler der Digitalisierung des Schweizer Gesundheitssystems. Es verbessert die Qualität, die Sicherheit und die Koordination der Versorgung, indem es den Zugang zu Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten sowie für berechtigte Gesundheitsfachpersonen erleichtert. Der Bundesrat treibt die Weiterentwicklung des EPD voran, um dessen Nutzen und Akzeptanz zu erhöhen, im Hinblick auf das zukünftige elektronische Gesundheitsdossier (EGD).

Was ist das EPD?

Das EPD ist ein digitales Dossier, das es ermöglicht, Gesundheitsinformationen während des gesamten Behandlungspfads einer Patientin oder eines Patienten zu speichern, einzusehen und auszutauschen.

Es kann mit einem sicheren digitalen Ordner verglichen werden, der wichtige Gesundheitsdokumente enthält, wie medizinische Berichte, Medikationspläne oder Informationen zu Impfungen.

Die Patientin oder der Patient behält jederzeit die Kontrolle über die Zugriffsrechte und entscheidet, welche Gesundheitsfachpersonen Dokumente einsehen oder ablegen dürfen. Das EPD fördert somit eine koordinierte, interprofessionelle und personenzentrierte Versorgung. 

  1. Das EPD ist für Bürgerinnen und Bürger sowie für Apothekerinnen und Apotheker freiwillig. Spitäler und Heime sind verpflichtet, das EPD anzubieten. Neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich ebenfalls anschliessen.
  2. Die Patientin oder der Patient verwaltet die Zugriffsrechte für das EPD.
  3. Es gibt 5 verschiedene Anbieter für das EPD, welche in der Lage sind, Daten untereinander auszutauschen.
  4. Im EPD werden nur die wichtigsten, behandlungsrelevanten Dokumente abgelegt. Das EPD ersetzt nicht die interne Patientenakte.
  5. Der Patient oder die Patientin hat die Möglichkeit, Dokumente als geheim zu markieren. So sind diese nur für den Patienten oder die Patientin selbst sichtbar.
  6. Im Notfall kann eine Gesundheitsfachperson mittels Notfallzugriffs auf die verfügbaren Dokumente zugreifen. Hierbei erhält die betroffene Patientin / der betroffene Patient ebenfalls eine Information.
  7. Die Mitarbeitenden verwalten als Hilfspersonen im Auftrag des Apothekers oder der Apothekerin das EPD der Patientin oder des Patienten.
  8. Das EPD ist kein Instrument für Fachpersonen im Gesundheitswesen zur zielgerichteten Kommunikation untereinander.
  9. Es gibt keine Tarifposition für die Konsultation von Dokumenten im Dossier. 

Gesetzliche Grundlage

Das EPD basiert auf dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG).
Dieses Gesetz gewährleistet den Schutz personenbezogener Gesundheitsdaten und stellt einen sicheren Austausch zwischen den Akteuren des Gesundheitssystems sicher.

Das EPDG stellt hohe Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, um die Vertraulichkeit und die Integrität der medizinischen Informationen zu gewährleisten.
 

Unterstützung, Herausforderungen und Ziele

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse unterstützt die Digitalisierung im Gesundheitswesen und damit das EPD. Es bleibt derzeit eine unternehmerische Entscheidung der einzelnen Apotheken, ob sie am EPD teilnehmen. Es gibt noch keine festgelegten Tarife für die mit dem EPD verbundenen, verpflichtenden Aufgaben. Zu diesen Aufgaben gehören:

  • die Konsultation von Dokumenten im EPD
  • das Hochladen von behandlungsrelevanten Daten wie z.B. des E-Medikationsplans und Informationen zu Impfungen

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse setzt sich aktiv dafür ein, eine faire Vergütung für diese Leistungen zu erwirken, indem er:

  • sinnvolle Investitionen im Zusammenhang mit dem EPD fördert.
  • anstrebt, das EPD nahtlos in die Arbeitsprozesse zu integrieren.
  • den konkreten Mehrwert des EPD für die Gesundheitsversorgung stärken,
  • die digitale Transformation des Gesundheitssystems unter Berücksichtigung der praktischen Gegebenheiten unterstützen.

Die Anzahl der erstellten EPDs nimmt stetig zu.

Weiterentwicklung und Revision

bringen mehr Nutzen im Gesundheitswesen

Das elektronische Patientendossier (EPD) entwickelt sich zum elektronischen Gesundheitsdossier (EGD) weiter, um seinen Nutzen für Patientinnen und Patienten, Gesundheitsfachpersonen und Gesundheitseinrichtungen zu stärken.

Am 5. November 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Gesetzes verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Das Parlament muss den Entwurf nun prüfen, beraten und verabschieden. Das Gesetz kann gegebenenfalls dem Referendum unterstellt werden.
Bis zur Einführung des EGD, die bis 2030 vorgesehen ist, bleibt das heutige EPD in Kraft und vollumfänglich nutzbar.

Die wichtigsten vorgesehenen Weiterentwicklungen sind:

  • automatische und kostenlose Eröffnung eines elektronischen Dossiers für alle Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung (OKP) oder Militärversicherung (MV) nach einem Opt-out-Modell,
  • Ausweitung der Pflicht zur Nutzung des elektronischen Dossiers auf ambulante Leistungserbringer, einschliesslich Apotheken,
  • Stärkung der nationalen Koordination der IT-Infrastruktur zur Verbesserung der Interoperabilität und der Nutzung strukturierter Daten,
  • gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone.

Diese geplanten Massnahmen machen das EPD zu einem wichtigen Pfeiler im Gesundheitssystem. Das EPD verbessert Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung deutlich. Wir tragen mit der interprofessionellen Arbeitsgemeinschaft (IPAG) sowie der Allianz digitale Transformation im Gesundheitswesen aktiv dazu bei, das EPD voranzutreiben. 

Kontakt


Duy Nguyen

Experte Digitalisierung

+41 31 978 58 58