Konsultation in der Apotheke (Liste B+)
Liste B+
Um das grosse Wissen der Apothekerinnen und Apotheker besser zu nutzen, hat der Gesetzgeber das Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Eine interdisziplinäre Expertengruppe des BAG hat zu diesem Zweck eine Liste erstellt. Diese führt die «Indikationen und die dafür zulässigen Arzneimittel, die von Apothekerinnen und Apothekern rezeptfrei abgegeben werden dürfen» auf (umgangssprachlich oft «Liste B+» genannt).

BAG: Erleichterte Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung (KAV)
Mit den erweiterten Abgabekompetenzen stärken die Apotheken ihre zentrale Rolle als erste Anlaufstelle bei allen Gesundheitsfragen. Die «Konsultation in der Apotheke» ist eine unkomplizierte und kostengünstige Alternative zur Notfallstation ‒ auch an Abenden oder Wochenenden und ohne Voranmeldung und Wartezeiten.
Was ist eine Konsultation
in der Apotheke?
Die Dienstleistung «Konsultation in der Apotheke» ist eine vertiefte Beratung zu einem gesundheitlichen Problem. Die Beratung findet meist in einem separaten Raum in vertraulicher Atmosphäre statt.
- Die Apothekerin oder der Apotheker führt ein Anamnese- und Triagegespräch durch und macht anschliessend einen Therapievorschlag.
- Gegebenenfalls wird ein zusätzlicher Diagnosetest (z.B. Urinstatus, Rachenabstrich, Blutentnahme usw.) vorgeschlagen oder falls angezeigt, wird die Patientin oder der Patient an eine geeignete Fachstelle weitergeleitet.
- Gesprächsinhalt, Abgabeentscheid, Therapieoption und Patientenangaben werden vertraulich in der Apotheke dokumentiert und aufbewahrt.
- Die geeigneten Medikamente – auch rezeptpflichtige – können direkt im Anschluss an das Gespräch bezogen werden, so dass ohne Verzögerung mit der Therapie begonnen werden kann.
- Die Kosten für die Dienstleistung «Konsultation in der Apotheke» gehen zu Lasten der Patientin oder des Patienten und werden direkt in der Apotheke beglichen. Die Höhe des Tarifs ist meist abgestuft nach Aufwand und wird von jeder Apotheke selbst bestimmt. Im Rahmen von Managed-Care-Modellen können die Kosten über einige Krankenversicherer abgerechnet werden.
Umsetzung
in der Apotheke
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse unterstützt die Apotheken bei der Umsetzung der Konsultation in der Apotheke.
Für Mitglieder
1. Schulung des ganzen Teams
Mit den Tutorials «Konsultation in der Apotheke (Liste B+)» unterstützt der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse die Apothekenteams in den Umsetzungskompetenzen rund um die Konsultation in der Apotheke (Liste B+). Die Serie von 7 Kurzfilmen besteht aus einem Mix aus gefilmten Beratungsszenen in der Apotheke (gestellte Szenen) und Erklärvideos. Zu jedem Tutorial gibt es ein Zusatzdokument (PDF), das die wichtigsten Inhalte zusammenfasst und die erwähnten Links aufführt.
2. Dokumentationstools
Die meisten gängigen Apothekensoftwares ermöglichen die Grunddokumentation bei Notfallabgaben, Therapiefortsetzung und Abgabe von Medikamenten ohne Rezept. Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten und Tools, die Apothekenteams in der Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente unterstützen.
netCare
Mit netCare führen Sie Konsultationen in der Apotheke nach einem validierten Flussschema durch. Ihre Kundinnen und Kunden profitieren von vertieften, strukturierten Beratungen und einer raschen, unkomplizierten Lösung in der Apotheke. Gewisse Krankenversicherer beteiligen sich an den netCare-Behandlungskosten.
ApoHealth
ApoHealth ist eine Webanwendung, welche mit Algorithmen das Apothekenteam bei der Anamnese, Ersteinschätzung, Diagnostik, Behandlung und Dokumentation von einfachen Alltagsbeschwerden unterstützt.
ProPharmaX
Das moderne POS-System ProPharmaX unterstützt den ganzen Prozess von der ersten Abklärung und Indikationsstellung, über die Anamnese zum Therapieentscheid und der Dokumentation und Tarifierung.
Das POS-System ist modular, stark anpassbar und sicher. Die relevanten Informationen zu jedem Arbeitsschritt werden dann angezeigt, wenn sie benötigt werden.