Impfen und Impfberatung
Seit der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse im Jahr 2015 den Meilenstein für das Impfen in der Apotheke gelegt hat, konnten sich bereits etliche Kundinnen und Kunden in der Apotheke vor Viren und Krankheiten schützen lassen.
Das Impfen in der Apotheke spricht erwachsene Personen (ab 16 Jahre) an, für die eine Impfung kein Risiko darstellt. Es gelten nicht in jedem Kanton dieselben Regelungen. Welche Impfungen in welchen Kantonen erlaubt sind, ist auf dem unterstehenden Dokument ersichtlich:
Informationen
Nationale Impfwoche 2025: Impfen in der Apotheke
Vom 10. bis 15. November 2025 findet erstmals die Nationale Impfwoche statt. Sie ersetzt den bisherigen Nationalen Grippeimpftag.
Mehr Zeit für Impfungen in der Apotheke
Die Aktion wird von einem Tag auf eine ganze Woche ausgedehnt. Das bedeutet für Apotheken:
- bessere Planbarkeit der Termine,
- mehr Flexibilität für Patientinnen und Patienten,
- mehr Raum für individuelle Beratung.
Impfungen im Fokus: Grippe, Covid-19 und RSV
Die Grippeimpfung in der Apotheke bleibt zentral, ergänzt durch die Covid-19-Impfung. Beide können flächendeckend in Apotheken angeboten werden.
Bei der RSV-Impfung in der Apotheke bestehen aktuell unterschiedliche kantonale Regelungen. Einen Überblick finden Sie hier: https://pharmasuisse.org/de/politik-und-medien/fakten-und-statistiken/fakten-und-zahlen.
Ihre nächste Impfapotheke finden Sie unter https://ihre-apotheke.ch/de
Hinweise für Apotheken
- Abrechnung 2025: nach den aktuell gültigen Tarifen. Neue Pauschalpreise für alle drei Impfungen sind ab 2026 vorgesehen.
- KVG-Revision: Die Abrechnung über Krankenkassen ist frühestens ab 2027 möglich.
- Die Grippe-, Covid-19 und RSV-Impfformulare, sowie POS-Material sind für angeschlossene Apotheken im Mitgliederbereich verfügbar.Kampagnenspezifisches POS-Material sowie weiterführende Informationen sind via BAG-Website www.impfen-schweiz.ch verfügbar.
- Zum Impfplan 2025 (BAG)
- Empfehlungen zur Immunisierung gegen RSV: BAG-Bulletin 36/25
Unterstützung
bei der Arbeit in der Apotheke
Für das Impfen und die Impfberatung sind die Impfinformationswebseiten des BAG und der Infovac wichtig. Es empfiehlt sich, die Impfung elektronisch zu dokumentieren (weitere Informationen im Infoletter). Die wichtigsten Links, Empfehlungen für den Umgang mit Impffragen sowie Informationen zum elektronischen Impfausweis und zu nützlichen Abonnementen und Newslettern finden Sie im Übersichtsdokument im Mitgliederbereich.

FAQ Impfen
für Apotheken
1. Was sind die Voraussetzungen, damit die Dienstleistung angeboten werden kann?
Der/die Apotheker/in muss die Aus- resp. Weiterbildung «Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme» absolviert haben. Für Apotheker/innen, die ihr eidgenössisches Diplom frühestens 2022 erhalten haben, ist dieses Zertifikat nicht erforderlich (die Erstausbildung zum Impfen ist im Grundstudium enthalten). Alle Apotheker/innen müssen jedoch über eine kantonale Bewilligung zum Impfen verfügen. Diese Bewilligung wird pro Person ausgestellt und ist grundsätzlich für eine definierte Apotheke gültig. Für Apotheker/innen mit Diplom ab 2022 definieren die Kantone die Anforderungen zum Impfen wie z.B. die Räumlichkeiten der Apotheke, die Ausrüstung, die Arbeitsprozesse sowie die Fortbildungsanforderungen. Für Apotheker/innen mit einem Fähigkeitsausweis FPH Impfen und Blutentnahme kontrolliert die FPH Offizin, ob die Fortbildungspflichten erfüllt wurden.
Alle impfenden Personen müssen zudem im Besitz eines vom SRC anerkannten, gültigen BLS-AED-Zertifikats sein (Gültigkeitsdauer 2 Jahre) und werden von der kantonalen Behörde kontrolliert.
2. Wie muss man konkret vorgehen, um die Dienstleistung Impfen in der Apotheke anzubieten?
Klären Sie die geltenden Voraussetzungen zum Impfen in Ihrem Kanton ab. Absolvieren Sie die nötigen Kurse für den Fähigkeitsausweis Impfen und Blutentnahme und melden Sie sich in Ihrem Kanton an. Die Ausübung von Impfungen ist erst nach Erhalt einer behördlichen Impfbewilligung des Kantons zulässig, auch wenn der Fähigkeitsausweis bereits erworben wurde.
Damit Ihre Apotheke auch im Apothekenfinder auf ihre-apotheke.ch erscheint, registrieren Sie diese auf pharmasuisse.org in Ihrem Firmenprofil (oben rechts unter Ihrem Namen). Sobald Sie in Ihrem Firmenprofil eine Impfdienstleistung anklicken, werden Sie als Impfapotheke erfasst. Gleichzeitig erhalten Sie ein Start-Kit mit den wichtigsten Materialien zum Impfen. Die Angaben aus dem Firmenprofil, wie die angebotenen Impfungen, werden im Apothekenfinder ausgegeben – es ist also wichtig, dass Sie diese regelmässig anpassen und pflegen.
3. Wo kann das Dienstleistungsmaterial bestellt werden?
Sämtliches Dienstleistungsmaterial finden Sie auf pharmasuisse.org (Für Apotheker -> Impfen und Impfberatung -> Dienstleistungsmaterial Impfen). Es steht ein Bestellformular für das Dienstleistungsmaterial zur Verfügung. Das Bestellformular kann ausgefüllt und an die GEWA gesendet werden (Adresse im Formular ersichtlich).
4. Werden die Kosten der Impfung in der Apotheke von der Krankenversicherung übernommen?
Eine Impfung in der Apotheke ohne ärztliche Verordnung (Impfstoff und Durchführung der Impfung) wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) in der Regel nicht übernommen. Einige Zusatzversicherungen bieten ihren Kundinnen und Kunden jedoch die Möglichkeit, den Kassenzettel einzureichen, um die Kosten rückerstattet zu bekommen.
Bei einer empfohlenen Impfung in der Apotheke auf ärztliche Verordnung wird der Impfstoff gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) von der OKP vergütet. Die Kosten der Verabreichung der Impfung in der Apotheke gehen zu Lasten der geimpften Person.
5. Wie viel darf die Apotheke für die Impfdienstleistung verrechnen?
Aus kartellrechtlichen Gründen darf pharmaSuisse keine Preise empfehlen. Berechnen Sie den Preis anhand einer eigenen Kostenrechnung. Unter Dienstleistungsmaterial (Mitgliederbereich für angeschlossene Apotheken) finden Sie eine Kalkulationshilfe.
6. Wo können Informationen zur FSME-Impfung gefunden werden?
Auf www.zecken-stich.ch finden Sie eine Fülle von Informationen zum Thema Zecken, zu von Zecken übertragenen Krankheiten und zur FSME-Impfung. www.zecken-stich.ch wird von pharmaSuisse als offizieller Partnerin unterstützt und hat zum Ziel, die Bevölkerung zu sensibilisieren und mit wichtigen Informationen und Tipps zum Thema Zecken zu unterstützen.