Qualifikationsverfahren
Vorgegebene praktische Arbeit
Im Qualifikationsbereich praktische Arbeit müssen die Lernenden zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.
Die praktische Prüfung findet als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Ausbildungsbetrieb statt und dauert 2 ½ Stunden. Die letzten 30 Minuten sind für das Fachgespräch reserviert, das im Anschluss an die praktische Prüfung stattfindet. Die Note des Qualifikationsbereichs VPA ist eine Fallnote.
Berufskenntnisse
Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse wird geprüft, ob die kandidierende Person die Kenntnisse erworben hat, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötig sind. Die Abschlussprüfung in den Berufskenntnissen findet in schriftlicher Form an der Berufsfachschule statt und dauert 2 Stunden. Die Note des Qualifikationsbereichs Berufskenntnisse ist eine Fallnote.
Allgemeinbildung
Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:
Erfahrungsnote
Die Erfahrungsnote bewertet die Kompetenzen der Lernenden in allen Lernbereichen der Allgemeinbildung während der gesamten beruflichen Grundbildung. Der Schullehrplan regelt Form und Periodizität der Bewertung.
Vertiefungsarbeit
Die Vertiefungsarbeit wird im letzten Jahr der beruflichen Grundbildung erbracht. In der Vertiefungsarbeit wenden die Lernenden die in der Allgemeinbildung erworbenen Kompetenzen an. Der Schullehrplan regelt das Verfahren und die Kriterien der Bewertung.
Schlussprüfung
Sie stellt fest, ob die konkretisierten Bildungsziele des Schullehrplans erreicht wurden. Der Schullehrplan regelt das Verfahren.
Erfahrungsnote
Die Erfahrungsnote setzt sich gemäss Bildungsverordnung wie folgt zusammen:
- Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen: 70%
- Note für die überbetrieblichen Kurse: 30%
Informationen für Prüfungsexperten
Für alle Prüfungsexperten (PEX) welche von einer kantonalen Behörde gewählt sind, werden berufsspezifische PEX-Kurse angeboten. Die Chefexperten melden die Prüfungsexperten auf der Website der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) im jeweiligen Kanton an.
Bei Fragen zu den Kursen besuchen Sie bitte die Website der EHB oder kontaktieren Sie:
Beatrice Brülhart
PEX-Kursadministration
+41 58 458 28 51
beatrice.bruelhart@ehb.swiss
Für inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Christophe Monney
Projektverantwortlicher EHB
+41 58 458 22 15
christoph.monney@hefp.swiss
Webinar zum neuen Qualifikationsverfahren 2025
Die Inhalte wie auch die gezeigte Themenwahl bezüglich der medizinischen Abklärungen und Handlungen beziehen sich ausschliesslich auf das QV 2025. Um für das erste QV nach neuer Bildungsverordnung Sicherheit zu schaffen, haben wir transparent kommuniziert. In den Folgejahren werden die Themen ändern und in Zukunft nicht mehr veröffentlicht werden. Die Grundlagen für das gesamte QV bilden immer die Leistungsziele im Bildungsplan. Sowohl an der schriftlichen als auch an der praktischen Prüfung kann das gesamte Spektrum geprüft werden.
Aufzeichnung Webinar vom 24. September 2024:
Ausschnitt aus einem Fachgespräch
Das Fachgespräch ist der neue Teil der vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA). Dieser Film zeigt exemplarisch, welche Art Fragen von den Prüfungsexperten gestellt werden und bietet Einblick in das Setting in welchem dieser Prüfungsteil durchgeführt wird.
Weitere Dokumente als PDF herunterladen:
- Ausbildungsübersicht über die drei Lernorte
- Ausführungsbestimmungen zum QV
- Beispiel Berufskenntnisse schriftlich
- Chefexperten QV
- Notenformular Qualifikationsverfahren
Kontakt
Olivia Jordi-Halter
Fachverantwortliche berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA
+41 31 978 58 58