Qualifikationsverfahren

Die Abschlussprüfung findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt. Mit ihr wird festgestellt, ob die lernende Person über die in der Bildungsverordnung festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Die Details zu den einzelnen Qualifikationsbereichen regeln die Ausführungsbestimmungen zum QV. Wer das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung erfolgreich durchlaufen hat, erhält das EFZ.

40%

Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) -> Fallnote

20%

Berufskenntnisse schriftlich (BKS) -> Fallnote

20%

Allgemeinbildung (ABU)

20%

Erfahrungsnote (ERFA)

CHF5,2 Mrd.

Im Qualifikationsbereich praktische Arbeit müssen die Lernenden zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.

Die praktische Prüfung findet als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Ausbildungsbetrieb statt und dauert 2 ½ Stunden. Die letzten 30 Minuten sind für das Fachgespräch reserviert, das im Anschluss an die praktische Prüfung stattfindet. Die Note des Qualifikationsbereichs VPA ist eine Fallnote.

Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse wird geprüft, ob die kandidierende Person die Kenntnisse erworben hat, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötig sind. Die Abschlussprüfung in den Berufskenntnissen findet in schriftlicher Form an der Berufsfachschule statt und dauert 2 Stunden. Die Note des Qualifikationsbereichs Berufskenntnisse ist eine Fallnote.

Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:

Erfahrungsnote
Die Erfahrungsnote bewertet die Kompetenzen der Lernenden in allen Lernbereichen der Allgemeinbildung während der gesamten beruflichen Grundbildung. Der Schullehrplan regelt Form und Periodizität der Bewertung.

Vertiefungsarbeit
Die Vertiefungsarbeit wird im letzten Jahr der beruflichen Grundbildung erbracht. In der Vertiefungsarbeit wenden die Lernenden die in der Allgemeinbildung erworbenen Kompetenzen an. Der Schullehrplan regelt das Verfahren und die Kriterien der Bewertung.

Schlussprüfung
Sie stellt fest, ob die konkretisierten Bildungsziele des Schullehrplans erreicht wurden. Der Schullehrplan regelt das Verfahren.

Die Erfahrungsnote setzt sich gemäss Bildungsverordnung wie folgt zusammen:

  • Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen: 70%
  • Note für die überbetrieblichen Kurse: 30%

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Kontakt


Olivia Jordi-Halter

Fachverantwortliche berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA

+41 31 978 58 58