Qualifikationsverfahren

Die Abschlussprüfung findet gegen Ende der beruflichen Grundbildung statt. Mit ihr wird festgestellt, ob die lernende Person über die in der Bildungsverordnung festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Die Details zu den einzelnen Qualifikationsbereichen regeln die Ausführungsbestimmungen zum QV. Wer das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung erfolgreich durchlaufen hat, erhält das EFZ.

Allgemeines

über das Qualifikationsverfahren

40%

Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) -> Fallnote

20%

Berufskenntnisse schriftlich (BKS) -> Fallnote

20%

Allgemeinbildung (ABU)

20%

Erfahrungsnote (ERFA)

CHF5,2 Mrd.

Vorgegebene praktische Arbeit

VPA

Im Qualifikationsbereich praktische Arbeit müssen die Lernenden zeigen, dass sie fähig sind, die geforderten Tätigkeiten fachlich korrekt sowie bedarfs- und situationsgerecht auszuführen.

Die praktische Prüfung findet als vorgegebene praktische Arbeit (VPA) im Ausbildungsbetrieb statt und dauert 2 ½ Stunden. Die letzten 30 Minuten sind für das Fachgespräch reserviert, das im Anschluss an die praktische Prüfung stattfindet. Die Note des Qualifikationsbereichs VPA ist eine Fallnote.

Überarbeitete Version der Gesamtübersicht zum Qualifikationsverfahren für Betriebe folgt Mitte Januar 2026

Nullserie vorgegebene praktische Arbeit (VPA)

Die Nullserie der vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA) dient als exemplarisches Übungsmaterial zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren (QV).

Sie bietet den Lernenden die Möglichkeit, sich mit typischen Prüfungssituationen vertraut zu machen und ihre Kompetenzen zu trainieren. Das Beispiel im Fachgespräch bezieht sich inhaltlich auf dieselbe Situation wie im bereits aufgeschalteten Film, was eine konsistente und praxisnahe Vorbereitung ermöglicht. Es ist jedoch zu beachten, dass die in der Nullserie dargestellten Situationen auch Bestandteil des scharfen Qualifikationsverfahrens sein können. Zudem stehen zu jedem Beispiel der Nullserie die entsprechenden Beurteilungsraster zur Verfügung.

Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden (HKB a)

Dauer total: 45 Minuten

Überarbeitete Nullserie inklusive Beurteilungsraster folgen Mitte Januar 2026.

Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsmitteln (HKB b)

Dauer total: 45 Minuten

Überarbeitete Nullserie inklusive Beurteilungsraster folgen Mitte Januar 2026.

Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen (HKB c)

Dauer total: 30 Minuten

Überarbeitete Nullserie inklusive Beurteilungsraster folgen Mitte Januar 2026.

Fachgespräch (Vernetzung der HKB a – e)

Dauer total: 30 Minuten

Überarbeitete Nullserie inklusive Beurteilungsraster folgen Mitte Januar 2026.

Ausschnitt aus einem Fachgespräch 

Das Fachgespräch ist der neue Teil der vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA). Dieser Film zeigt exemplarisch, welche Art Fragen von den Prüfungsexperten gestellt werden und bietet Einblick in das Setting in welchem dieser Prüfungsteil durchgeführt wird.

Das Beispiel im Film beträgt 7 Minuten, wobei das Fachgespräch am QV insgesamt 30 Minuten dauert und wie folgt aufgebaut ist:

Selbstreflexion anhand Leitfragen
2–3 Minuten
Vertiefung Position 1
9 Minuten mit Toleranz +/- 2 Minuten
Vertiefung Position 2
9 Minuten mit Toleranz +/- 2 Minuten
Vertiefung Position 3
9 Minuten mit Toleranz +/- 2 Minuten
Total
30 Minuten

Berufskenntnisse

BKS

Im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse wird geprüft, ob die kandidierende Person die Kenntnisse erworben hat, die für eine erfolgreiche Berufstätigkeit nötig sind. Die Abschlussprüfung in den Berufskenntnissen findet in schriftlicher Form an der Berufsfachschule statt und dauert 2 Stunden. Die Note des Qualifikationsbereichs Berufskenntnisse ist eine Fallnote.

Erfahrungsnote

ERFA

Die Erfahrungsnote setzt sich gemäss Bildungsverordnung wie folgt zusammen:

  • Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen: 70%
  • Note für die überbetrieblichen Kurse: 30%

Allgemeinbildung

ABU

Der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Der Qualifikationsbereich der Allgemeinbildung setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:

Erfahrungsnote
Die Erfahrungsnote bewertet die Kompetenzen der Lernenden in allen Lernbereichen der Allgemeinbildung während der gesamten beruflichen Grundbildung. Der Schullehrplan regelt Form und Periodizität der Bewertung.

Vertiefungsarbeit
Die Vertiefungsarbeit wird im letzten Jahr der beruflichen Grundbildung erbracht. In der Vertiefungsarbeit wenden die Lernenden die in der Allgemeinbildung erworbenen Kompetenzen an. Der Schullehrplan regelt das Verfahren und die Kriterien der Bewertung.

Schlussprüfung
Sie stellt fest, ob die konkretisierten Bildungsziele des Schullehrplans erreicht wurden. Der Schullehrplan regelt das Verfahren.

Kontakt


Olivia Jordi-Halter

Fachverantwortliche berufliche Grundbildung – Organisation der Arbeitswelt OdA