Rolle der Apotheken in der medizinischen Grundversorgung

Die Apotheken spielen eine wichtige Rolle als einfache und wohnortnahe Anlaufstellen in der medizinischen Grundversorgung. Die Leistungen von Apothekerinnen und Apothekern gehen weit über die reine Medikamentenabgabe mit fachlicher Beratung hinaus: Als universitäre Medizinalpersonen gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG) bieten sie bei häufigen Gesundheitsbeschwerden eine rasche, einfach zugängliche und kostengünstige Versorgung an. Angesichts der wachsenden Herausforderungen des Gesundheitswesens – Kostendruck, steigende Lebenserwartung, mehr Menschen mit chronischen Erkrankungen – wird die Rolle der Apothekenteams an Bedeutung gewinnen.

Prävention und Behandlung von häufigen Erkrankungen

Das dichte Apothekennetz bietet sowohl der Stadt- als auch der Landbevölkerung eine einfach zugängliche, wohnortnahe und kostengünstige medizinische Grundversorgung. Die Apothekenteams beraten als erste Anlaufstelle kompetent bei allen Gesundheitsfragen. Ausserdem behandeln sie einfache Beschwerden, die keine ärztliche Abklärung erfordern und entlasten damit Notaufnahmen und Arztpraxen.

Mit der Revision des Heilmittelgesetzes (HMG) und des Medizinalberufegesetzes (MedBG) wurden bereits wichtige Massnahmen umgesetzt, um die Behandlung von häufigen Erkrankungen in der Apotheke sowie Präventionsleistungen wie Impfungen in der Apotheke zu fördern. Die Apothekenteams beraten, begleiten und behandeln kompetent und schnell. Patientinnen und Patienten brauchen nicht zwingend ein ärztliches Rezept, denn Apothekerinnen und Apotheker dürfen gewisse rezeptpflichtige Medikamente in eigener Verantwortung abgeben. Die Apothekendienstleistungen – von der Prävention bis zur Konsultation – sind nur wenig bekannt und werden kaum genutzt. Dies liegt vor allem daran, dass der Grossteil dieser Leistungen nicht von der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen und daher von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden müssen.

Brachliegendes Potenzial nutzen

Das Potenzial der Apothekerinnen und Apotheker zur Förderung von Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen wird nicht voll ausgeschöpft. Als anerkannte Gesundheitsfachpersonen spielen sie eine zentrale Rolle in der Prävention, dem Management von chronischen Erkrankungen und der Förderung der Therapieadhärenz. Das Parlament hat in der vergangenen Frühjahrssession die KVG-Revision des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung verabschiedet. Eine grosse Chance, das Potenzial der Apothekerinnen und Apotheker endlich vollumfänglich zu nutzen! 

 Apothekerinnen und Apotheker können dank der Gesetzesrevision mehr kostendämpfende Leistungen selbständig, und durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet, erbringen. 

Namentlich werden künftig pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und der Therapietreue, unabhängig von der Arzneimittel-Abgabe (Art. 25 Abs. 2 Bst. h KVG) durch die OKP vergütet. Diese Leistungen müssen interprofessionell mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt oder im Rahmen von Versorgungsnetzen erfolgen. Damit die Optimierung von Behandlungen und die Förderung der Medikamentenadhärenz (Therapietreue) zulasten der OKP abgerechnet werden dürfen, muss jedoch zunächst nachgewiesen werden, dass die neuen Dienstleistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) sind: 

Leistungen zur Verbesserung der Therapietreue (Adhärenz) 
Seit 2023 läuft bereits eine Studie zur neuen Dienstleistung myCare Start, die darauf abzielt, die Therapietreue (Adhärenz) zu Beginn einer chronischen Therapie zu fördern. Die Umsetzung erfolgt in enger interprofessioneller Zusammenarbeit mit den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten. Um ausreichende Daten zur Erfüllung der WZW-Kriterien zu sammeln, konnten in den 170 Pilotapotheken bisher jedoch nicht genügend Patientinnen und Patienten rekrutiert werden. Im Sommer 2025 beginnt die Phase 2 der Studie, die Ende 2026 abgeschlossen werden soll. Mehr dazu: myCare Start für den Apothekenalltag 

Leistungen zur Optimierung der Therapie 
Parallel zu myCare Start hat der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse ein weiteres bedeutendes Projekt ins Leben gerufen: Das Projekt hat zum Ziel, eine neue Dienstleistung zu entwickeln, die es den Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht, nicht nur das Screening von Bluthochdruckpatientinnen und -patienten zu übernehmen, sondern auch in interprofessioneller Zusammenarbeit mit Hausärztinnen und Hausärzten deren Therapie anzupassen und mittels Therapieoptimierung zu betreuen.  
Im Kontext der Therapieoptimierung sind zudem Analyseleistungen in Verbindung mit ärztlich verordneten Medikamenten sowie Medikationsanalysen (Medication Review) oder der Medikationsabgleich bei Übergängen im Gesundheitswesen, z. B. bei Aufnahme, Verlegung oder Entlassung aus dem Krankenhaus (Medication Reconciliation), aufzuzählen – vorausgesetzt, alle diese Leistungen werden im Rahmen interprofessioneller Zusammenarbeit erbracht.  

Des Weiteren werden künftig auch Apothekerleistungen im Rahmen von nationalen oder kantonalen Präventionsprogrammen – ohne ärztliche Anordnung (Art. 26 KVG) vergütet: 

Nationales Präventionsprogramm: Impfen (Impfakt und Impfstoff) 
Als nationales Präventionsprogramm umfasst die Nationale Strategie zu Impfungen alle gemäss Schweizerischem Impfplan empfohlenen Impfungen. Die KVG-Anpassung ermöglicht künftig die Kostenübernahme der Apothekerleistung Impfen (Impfakt und Impfstoff) gemäss Schweizerischem Impfplan, regelt jedoch nicht die Berechtigung von Apotheken. Ob und welche Impfungen in Apotheken verabreicht werden können, wird bisher durch die kantonale Gesetzgebung geregelt (vgl. erlaubte Impfungen in Apotheken nach Kantonen).  

Kantonale Präventionsprogramme: HPV-Impfung und Darmkrebsscreening 
Dank der Kostenübernahme von Apothekerleistungen im Rahmen von kantonalen HPV-Präventionsprogrammen und kantonalen Darmkrebsscreening-Programmen wird die Hürde für den Einbezug von Apotheken in bestehende oder neue Programme abgebaut. Wobei im Rahmen der kantonalen Darmkrebsscreening-Programmen die Einbindung der Apotheken nicht allein auf die logistische Ausgabe von Test-Kits beschränkt sein soll. Vielmehr sollte die Einbindung, dem Kompetenzprofil der Apothekerschaft entsprechend, eine ganzheitliche Beteiligung am Programm umfassen, einschliesslich der Beratung und Betreuung der Patientinnen und Patienten, sobald diese ihre Testergebnisse erhalten. 

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich ab Januar 2027 in Kraft treten und ermöglicht es den Apothekerinnen und Apothekern, noch stärker zur Prävention, Versorgungsqualität und Dämpfung der Gesundheitskosten beizutragen. Ihr Mehrwert geht weit über die Abgabe von Medikamenten mit diesbezüglicher Beratung hinaus: Sie sind echte Partner in einem nachhaltigen und patientenzentrierten Gesundheitswesen. 

Apothekerin beät eine Kundin
© pharmaSuisse

Die Apotheken und die Agenda Grundversorgung

Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) vorgelegte Agenda Grundversorgung betont die Notwendigkeit eines nachhaltigen, einfach zugänglichen und finanziell tragbaren Gesundheitssystems. Die Apotheken sind in der medizinischen Grundversorgung strategisch positioniert. Ihre Leistungen entsprechen nicht nur einem Bedürfnis der Bevölkerung, sondern sie entlasten andere Gesundheitseinrichtungen – insbesondere Spitalnotfallstationen und Arztpraxen – und tragen zur Kostendämpfung bei. Das bedingt eine verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und Reformen, um das Potenzial der Apotheken im Sinne der Gesundheitsförderung zu nützen.

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse setzt sich seit Jahren dafür ein, die Rolle der Apothekerschaft und der Apothekenteams in der medizinischen Grundversorgung weiterzuentwickeln und in der Bevölkerung bekannt zu machen. Er wird dieses Engagement – das sich nahtlos in die Vision der Agenda Grundversorgung einfügt – selbstverständlich weiterführen. 

Weiterführende Informationen

Kontakt


Elise de Aquino

Leiterin Public Affairs

+41 31 978 58 58