Rolle der Apotheken in der medizinischen Grundversorgung

Die Apotheken spielen eine wichtige Rolle als einfache und wohnortnahe Anlaufstellen in der medizinischen Grundversorgung. Die Leistungen von Apothekerinnen und Apothekern gehen weit über die reine Medikamentenabgabe mit fachlicher Beratung hinaus: Als vollwertige Medizinalpersonen gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG) stellen sie bei häufigen Gesundheitsbeschwerden eine rasche, einfach zugängliche und kostengünstige Versorgung sicher. Angesichts der Herausforderungen des Gesundheitswesens – Kostendruck, steigende Lebenserwartung, mehr Menschen mit chronischen Erkrankungen – wird ihre Rolle an Bedeutung gewinnen.

Apotheken: Zugänglichkeit und Fachwissen für die medizinische Grundversorgung

Das dichte Apothekennetz bietet sowohl der Stadt- als auch der Landbevölkerung einen raschen und günstigen Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die Apothekenteams spielen dank ihres Fachwissens eine zentrale Rolle als erste Anlaufstelle bei alltäglichen Gesundheitsfragen und helfen somit, Hausarztpraxen und Notaufnahmen bei Bagatellfällen zu entlasten.  

Mit den Revisionen des Medizinalberufegesetzes (MedBG) und des Heilmittelgesetzes (HMG) in den Jahren 2016 bzw. 2019 konnten – insbesondere dank der erleichterten Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel – die Behandlung von häufigen Erkrankungen sowie der Zugang zu Präventionsleistungen in der Apotheke, wie Impfungen, vereinfacht werden. Allerdings sind diese Dienstleistungen häufig noch wenig bekannt oder werden kaum genutzt, weil sie von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht übernommen werden. 

Die Situation wird sich jedoch dank der Verabschiedung des Massnahmenpakets 2 zur Kostendämpfung durch das Parlament im Frühjahr 2025 ändern, mit dem das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geändert wird. Denn diese Revision – insbesondere die Artikel 25 und 26 – führt eine bessere Anerkennung und Vergütung der von der Apothekerschaft erbrachten Leistungen ein, nämlich bei: 

  • pharmazeutischen Dienstleistungen, die in interprofessioneller Zusammenarbeit mit der behandelnden Ärzteschaft oder im Rahmen von Versorgungsnetzwerken unabhängig von der Arzneimittelabgabe zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und der Therapietreue erbracht werden;  
  • selbstständigen Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen (Impfungen und Impfstoffe gemäss kantonalen Zulassungen, HPV-Präventions- oder Darmkrebsscreening-Kampagnen). 

Diese Leistungen müssen jedoch die in Artikel 32 KVG festgelegten Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen und noch Gegenstand eines vom Bundesrat genehmigten Tarifvertrags sein. Diese Revision soll im Januar 2027 in Kraft treten und wird die Rolle der Apotheken im Hinblick auf ein nachhaltiges und patientenzentriertes Gesundheitssystem stärken (vgl. unsere Medienmitteilung vom 21.03.2025). 

Grundversorgung: die Apotheke als vollwertige Akteurin

Trotz des grossen Potenzials der Apotheken, einen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung zu leisten, sind sie noch immer nicht hinreichend in den Behandlungspfad integriert. Die Überlastung der Notaufnahmen, die steigende Lebenserwartung, der zunehmende Pflegebedarf und der Mangel an medizinischen Fachkräften erfordern jedoch konkrete Lösungen. Dank ihrer guten Zugänglichkeit, ihrer flächendeckenden Präsenz und der Fachkompetenz ihrer Teams sind Apotheken ideal aufgestellt, um einfache Gesundheitsprobleme schnell und wirksam zu behandeln. Doch auch heute noch bremst die fehlende Rückvergütung durch die Grundversicherung die Inanspruchnahme der Apotheken – die Patientinnen und Patienten müssen die Kosten selbst tragen. Das Ergebnis: Die Notaufnahmen der Spitäler werden unnötig beansprucht, was zu hohen Kosten führt. 

Vor diesem Hintergrund plädiert pharmaSuisse für eine bessere Integration der Apotheken in den Behandlungspfad. Mit ihrer vollständigen Integration würde nicht nur der Zugang zur medizinischen Grundversorgung verbessert, sondern auch das Gesundheitssystem entlastet. Gleichzeitig würden die Kosten gedämpft – ohne Kompromisse bei der Qualität. Es ist Zeit, die Hindernisse zu beseitigen. Das Positionspapier «Erstbehandlung einfacher medizinischer Fälle und Weiterverweisung (Triage)» legt klare Grundlagen fest: angemessene Finanzierung, Sicherheit, Qualität und interprofessionelle Koordination. 

Apothekerin beät eine Kundin
© pharmaSuisse

Die Agenda Grundversorgung 2040 und die Apotheken

Die vom Eidgenössischen Departement des Innern vorgelegte Agenda Grundversorgung betont die Notwendigkeit eines nachhaltigen, einfach zugänglichen und finanziell tragbaren Gesundheitssystems. Die Apotheken sind in der medizinischen Grundversorgung strategisch positioniert. Ihre Leistungen entsprechen nicht nur einem Bedürfnis der Bevölkerung, sondern sie entlasten andere Gesundheitseinrichtungen – insbesondere Spitalnotaufnahmen und Arztpraxen – und tragen zur Kostendämpfung bei. Das bedingt eine verstärkte interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und Reformen, um das Potenzial der Apotheken im Sinne der Gesundheitsförderung besser zu nutzen. 

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse setzt sich seit Jahren dafür ein, die Rolle der Apothekerschaft und der Apothekenteams in der medizinischen Grundversorgung weiterzuentwickeln und in der Bevölkerung bekannt zu machen (Kampagne «Konsultation in der Apotheke»). Er wird dieses Engagement – das sich nahtlos in die Vision der Grundversorgung 2040 einfügt – selbstverständlich weiterführen.  

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Elise de Aquino

Leiterin Public Affairs

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