Pharmaziestudium
Allgemeine Informationen
zum Studium der Pharmazie
Sie möchten aktiv zur Gesundheit der Gesellschaft beitragen und in einem zukunftssicheren Berufsfeld Fuss fassen? Dann ist ein Studium der Pharmazie genau das Richtige für Sie!
Das Pharmaziestudium bietet Ihnen ein solides naturwissenschaftliches Fundament und eröffnet vielfältige Karrieremöglichkeiten. Absolventinnen und Absolventen sind auf dem Arbeitsmarkt äusserst gefragt.
Das Studium gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile:
- Bachelorstudium (6 Semester): Hier erwerben Sie grundlegende Kenntnisse.
- Masterstudium (4 Semester): Sie vertiefen Ihr Wissen und trainieren die praktische Anwendung.
Ein besonderes Merkmal des Pharmaziestudiums ist seine Vielseitigkeit: Neben Vorlesungen erwarten Sie spannende Praktika, interaktive Übungen und praxisnahe Trainings. So sind Sie optimal auf die Herausforderungen im Berufsalltag vorbereitet.
Bachelorstudium «Pharmazeutische Wissenschaften»
6 Semester, inkl. Famulatur
In den ersten beiden Jahren werden die naturwissenschaftlichen und biomedizinischen Grundlagen für die spätere Fachausbildung vermittelt. Neben Mathematik, Physik, Chemie und Biologie stehen auch Anatomie und Physiologie auf dem Lehrplan.
Das dritte Jahr des Bachelorstudiums steht im Zeichen der fachspezifischen Ausbildung. Hier stehen die Arzneimittel im Mittelpunkt. Die Themen reichen von der Suche nach neuen Wirkstoffen, über die Aufnahme und den Transport im Körper sowie die Wirkungsweise bis zur Herstellung und Anwendung.
Während dem Bachelorstudium gewinnen die Studierenden im Rahmen einer zweiwöchigen Famulatur einen ersten Einblick in den Berufsalltag.
Famulatur
Die Famulatur ist ein obligatorisches Praktikum in einer Apotheke. Sie gibt einen umfassenden Einblick in das vielfältige Spektrum der Offizintätigkeiten.
Die Famulatur dauert zwei Wochen. Eine Woche davon muss in einer Offizinapotheke absolviert werden, die zweite Woche kann entweder in der gleichen Apotheke, in einer anderen Offizinapotheke oder in einer Spitalapotheke durchgeführt werden. Das Absolvieren der Famulatur ist bis zum Abschluss der Bachelorstufe mit einer Bestätigung nachzuweisen.
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse empfiehlt, die Famulatur ab dem zweiten Bachelor-Studienjahr zu absolvieren. So können bereits erste pharmazeutische Grundkenntnisse in die Famulatur eingebracht werden.
Dokumente für die Famulatur
Dokumente für die Famulatur:
- Weisungen für die Famulatur
- Famulaturvertrag
- Famulaturbestätigung
- Kontaktadressen regionale Aufsichtskommissionen
Checklisten und Vorlagen für die Famulatur:
Leitfaden Famulatur
Mit dem Leitfaden Famulatur bietet pharmaSuisse ein praxisnahes Hilfsmittel zur Planung und Durchführung der Famulatur. Der Leitfaden dient als Planungsinstrument, Arbeitsvorlage und Ideenkatalog für alle Beteiligten.
Der Leitfaden gliedert sich in:
- einen einführenden Theorieteil,
- fünf Basismodule für die Offizinapotheke (für die erste Woche),
- je fünf Aufbaumodule für Offizin- und für Spitalapotheke (für die zweite Woche).
Jedes Modul enthält gezielte Fragestellungen und konkrete Arbeitsvorschläge. Die Module sind flexibel einsetzbar und können während der Famulatur in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.
Das Dokument steht Mitgliedsapotheken von pharmaSuisse via Online-Shop kostenlos zum Download zur Verfügung:
Apotheken für die Famulatur
Grundsätzlich kann die Famulatur in jeder öffentlichen Apotheke in der Schweiz absolviert werden. Einzige Voraussetzung ist das Einverständnis der leitenden Apothekerin oder des leitenden Apothekers bzw. der Inhaberin oder des Inhabers der Apotheke.
Die Studierenden sind selbst verantwortlich, sich eine Apotheke für die Famulatur zu suchen. Über das untenstehende Apothekenverzeichnis des Schweizerischen Apothekerverbandes pharmaSuisse lassen sich von den Apotheken publizierte Famulaturstellen finden. Aktivieren Sie dafür den entsprechenden Filter unter «Bildungsstätten». Ist die Wunschapotheke nicht auf der Liste, lohnt sich ein persönliches Nachfragen.
Eine stetig aktualisierte Liste der Famulatur-Apotheken im Spital finden Sie auf der Website der GSASA.
Regionale Unterstützung
Die regionalen Aufsichtskommissionen für Famulatur und Assistenzzeit (AGAF) übernehmen alle Aufsichtsaufgaben für die Famulaturzeit und dienen als Beratungs- und Beschwerdestelle für Famulaturstudierende und deren Ausbildende.
Famulatur: Arbeitsbewilligungen für Staatsangehörige aus dem Ausland
Betreffend die Bewilligungspflicht für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige und EU/EFTA-Staatsangehörige für die Famulatur gilt folgendes:
- Bei Nicht-EU/EFTA-StaatsaAngehörigen gilt eine Bewilligungspflicht für die Famulatur.
- Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ist für die Famulatur keine Bewilligung oder Meldung notwendig, da der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht. Trotz der längeren Dauer steht klar der Ausbildungscharakter im Vordergrund. Es handelt sich beim Ausbildungsort um eine Ausbildungsapotheke und die Assistent/innen haben keine Arbeitspflicht.
- Es kann bezüglich der EU/EFTA-Staatsangehörigen sein, dass die kantonalen Behörden zu einer unterschiedlichen Einschätzung kommen (Ausbildung vs. Arbeitsleistung), ob das Meldeverfahren angewendet werden muss oder nicht. Im Zweifelsfall können sich betroffene Personen direkt an die zuständige kantonale Behörde wenden. Dies sind die Adressen der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden.
Masterstudium in Pharmazie
4 Semester, inkl. Assistenzzeit
Das Masterstudium in Pharmazie bereitet gezielt auf eine Tätigkeit im Gesundheitswesen vor – insbesondere in der Offizin- und Spitalapotheke. Im Zentrum stehen nicht nur pharmazeutisches und pharmakologisches Fachwissen, sondern auch die Entwicklung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen sowie das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Patient/innen, Gesellschaft und Umwelt.
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums werden Sie zur eidgenössischen Prüfung in Pharmazie zugelassen. Detaillierte Informationen zur eidgenössischen Prüfung – inklusive Fristen, Aufbau, Inhalt, Durchführung und Bewertung – finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Nach bestandener eidgenössischer Prüfung eröffnen sich vielfältige Karrierewege: beispielsweise in der öffentlichen Apotheke, der Spitalapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder im Rahmen einer weiterführenden akademische Laufbahn.
Im Studiengang Pharmazie absolvieren die Studierenden ihre Assistenzzeit.
Assistenzzeit
Die Assistenzzeit ist ein zweites obligatorisches Praktikum. Sie dient der Vertiefung, Erweiterung und praktischen Anwendung bereits erworbener Kenntnisse. Die zentrale Herausforderung besteht darin, die komplexen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten, Kundschaft, Apothekenmitarbeitenden und Partnern im Gesundheitswesen kennenzulernen.
Die Assistenzzeit ist ein Pflichtpraktikum, das je nach Universität zwischen 25 und 30 Wochen dauert.
- Der Hauptteil (Kern-Assistenzzeit) wird in einer öffentlichen Apotheke absolviert.
- Ein kleinerer Teil (Mantel-Assistenzzeit) kann auch in einer Spitalapotheke oder in einer anderen geeigneten Einrichtung erfolgen.
Dauer, Zeitpunkt und Bedingungen der Assistenzzeit werden durch die universitären Hochschulen definiert und sind in den jeweiligen Studienreglementen festgelegt. Weitere Informationen finden Sie auf deren Websites.
Für die Qualität der praktischen Ausbildung sowie der Ausbildungsapotheken ist der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse zuständig. Sie finden die Details dazu in den verschiedenen Leitfäden.
Die Assistenzzeit wird von einer anerkannten Ausbildnerin oder einem anerkannten Ausbildner begleitet.
Apotheken für die Assistenzzeit
Über den Apothekenfinder ihre-apotheke.ch des Schweizerischen Apothekerverbandes pharmaSuisse lassen sich von den öffentlichen Apotheken publizierte Assistenzstellen finden.
Auch die Universität Basel hat eine entsprechende Liste erstellt:
Die Mantel-Assistenzzeit in der Spitalapotheke:
- Liste Ausbildungsstätten Spital (Spitalapothekerinnen und -apotheker)
- Liste Westschweizer und Tessiner Ausbildungsstätten Spital
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für ein Praktikum sowie die Anmeldung direkt an die Chefapothekerin bzw. den Chefapotheker oder die Leitung der Ausbildungsstätte. Wenn Sie sich in einem Spital der Deutschschweiz anmelden möchten, können Sie sich direkt an eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner einer Spitalapotheke wenden.
In den Listen finden Sie die anerkannten Ausbildnerinnen und Ausbildner, die mit ihrer Apotheke erfasst werden wollten. Die Assistenzzeit kann in einer Apotheke absolviert werden, auch wenn diese nicht in den Listen aufgeführt ist, vorausgesetzt eine Person im Team ist als Ausbildnerin oder Ausbildner anerkannt.
Wie werde ich Ausbildner/in für die Assistenzzeit?
Möchten Sie Ausbildnerin oder Ausbildner werden und zukünftige Apothekerinnen und Apotheker während ihrer Assistenzzeit betreuen?
Für die Begleitung von Studierenden während der Assistenzzeit benötigen Sie einen entsprechenden Ausweis. Den Ausweis können Sie beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie besitzen das eidgenössische oder ein eidg. anerkanntes ausländisches Apothekerdiplom.
- Sie weisen 2 Jahre Berufserfahrung in Offizin- oder Spitalpharmazie vor (mind. 2 Jahre zu 80% oder entsprechender Dauer).
- Sie haben den Ausbildnerkurs für die Assistenzzeit besucht. (Hinweis: Diese Voraussetzung ist nur nötig, wenn Sie Ihre Assistenzzeit vor 2004 oder Ihr Pharmaziestudium nicht in der Schweiz absolviert haben).
Wenn Sie die Voraussetzungen als Ausbildner/in für die Assistenzzeit erfüllen, können Sie den Ausweis per E-Mail an bb@pharmasuisse.org beantragen.
Fügen Sie Ihrem Antrag bitte folgende Dokumente bei:
- Kopie des eidgenössischen Apothekerdiploms oder des eidg. anerkannten ausländischen Apothekerdiploms
- Nachweis der zweijährigen Berufsausübung in einer Apotheke
- Teilnahmebestätigung des Ausbildnerkurses, wenn Sie diesen absolvieren
(Apotheker/innen, die die Assistenzzeit in der Schweiz nach 2004 absolviert haben, sind vom Ausbildnerkurs befreit).
Dokumente für die Assistenzzeit
Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit
Der folgende offizielle Arbeitsvertrag, inkl. Anhang, ist auszufüllen und zurückzuschicken. Benutzen Sie bitte den Arbeitsvertrag, welcher Ihrer universitären Hochschule entspricht.
- Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit: ETH Zürich
- Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit: Uni Basel
- Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit: Uni Bern
- Arbeitsvertrag für die Assistenzzeit: Uni Genf
Hinweise zum Abschluss des Arbeitsvertrags:
- Entschädigung: Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse empfiehlt, den Assistierenden eine wöchentliche Entschädigung in Höhe von mindestens CHF 300 brutto zu entrichten (siehe Leitfaden 2).
- Einsendefrist: Eine Kopie des Vertrags inkl. Anhang muss bis spätestens Ende der ersten Woche nach Antritt der jeweiligen Stelle eingeschickt werden (siehe Leitfaden 2).
Leitfäden für die Assistenzzeit
Bestätigung der Assistenzzeit
Checklisten und Hilfsmittel für die Assistenzzeit
Die folgenden Dokumente stehen zur fakultativen Benutzung zur Verfügung.
Assistenzzeit: Arbeitsbewilligungen für Staatsangehörige aus dem Ausland
Betreffend der Bewilligungspflicht für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige und EU/EFTA-Staatsangehörige für die Assistenzzeit gilt folgendes:
- Bei Nicht-EU/EFTA-Angehörigen gilt eine Bewilligungspflicht für die Assistenzzeit.
- Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen ist für die Assistenzzeit keine Bewilligung oder Meldung notwendig, da der Ausbildungscharakter klar im Vordergrund steht. Es handelt sich beim Ausbildungsort um eine Ausbildungsapotheke und die Assistent/innen haben keine Arbeitspflicht.
- Es kann bezüglich der EU/EFTA-Staatsangehörigen sein, dass die kantonalen Behörden zu einer unterschiedlichen Einschätzung kommen (Ausbildung vs. Arbeitsleistung), ob das Meldeverfahren angewendet werden muss oder nicht. Im Zweifelsfall können sich betroffene Personen direkt an die zuständige kantonale Behörde wenden. Dies sind die Adressen der kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden.
Masterstudium in Pharmaceutical Sciences bzw. Drug Sciences
4 Semester
Das Masterstudium in Pharmaceutical Sciences bzw. Drug Sciences umfasst theoretische und praktische Inhalte zu Entwicklung, Wirksamkeit und Sicherheit von Substanzen mit Schwerpunkt auf Arzneimitteln. Der Fokus liegt auf einer späteren Karriere in der industriellen oder akademischen Forschung, der Produktentwicklung oder bei einer Aufsichtsbehörde.
Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums führt zum Titel Master of Sciences.
Studienorte und Stipendien
Studienorte
In der Schweiz wird ein Pharmaziestudium an folgenden Hochschulen angeboten:
Für das Bachelor- und Masterstudium:
Für die ersten 2 Semester des Bachelorstudiums:
Der Übertritt nach Zürich, Basel, Bern oder Genf ist gewährleistet.
Stipendien
Die Stiftung Stipendienfonds des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse (Stipendienfonds pharmaSuisse) unterstützt Studierende der Pharmazie bzw. der pharmazeutischen Wissenschaften. Stipendien werden gewährt, wenn die Studierenden an einer schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind, über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen und wenn Stipendien und Darlehen von den kantonalen Behörden nicht gewährt werden oder wenn diese nicht ausreichen.
