Streichung SL
Ein Arzneimittel wurde von der Spezialitätenliste (SL) gestrichen und der Einkaufspreis in der Folge durch die Zulassungsinhaberin umgehend erhöht. Gemäss Information der Krankenkasse werden Artikel, die nicht mehr in der SL gelistet sind, noch während drei Monaten nach der Streichung von den Krankenkassen über die Grundversicherung zum bis zur Streichung gültigen Tarif übernommen. Ist die Aussage der Krankenkasse korrekt und dürfen wir die nach der Streichung zum höheren Preis eingekauften Produkte der Zusatzversicherung oder den Kundinnen und Kunden direkt in Rechnung stellen?
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