Vernehmlassung

16.10.2026: Heilmittelgesetz (HMG): Versorgung stärken, Apotheken praxistauglich einbinden

pharmaSuisse unterstützt die Revision des Heilmittelgesetzes grundsätzlich. Sie stärkt die Versorgungssicherheit und schafft neue Handlungsmöglichkeiten bei Arzneimittelengpässen. Entscheidend sind jedoch praxistaugliche Regeln, eine angemessene Vergütung für Apotheken sowie eine klare Regelung des Versandhandels.

 

Öffentliche Apotheken sollen bei Mangellagen ausdrücklich zur Versorgung beitragen können. pharmaSuisse begrüsst, dass Apotheken in solchen Situationen unter bestimmten Voraussetzungen Arzneimittel herstellen und ohne reguläre Zulassung in Verkehr bringen dürfen. Dies soll auch für Apotheken mit kantonaler Herstellungsbewilligung möglich sein. Damit diese Möglichkeit tatsächlich genutzt werden kann, müssen die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Insbesondere sind eine kostendeckende Vergütung und klare Regeln zu Haftung, Qualität und Administration nötig. Die seit über 20 Jahren nicht angepassten Herstellungstarife der ALT sollen deshalb aktualisiert werden. 

Versandhandel: gleiche Sicherheit wie in der Apotheke

pharmaSuisse unterstützt eine zeitgemässe Regelung des Versandhandels. Auch bei einer Bestellung auf Distanz müssen Identifikation, pharmazeutische Beratung, Kontrolle, Dokumentation und Patientensicherheit gleichwertig zur persönlichen Abgabe gewährleistet sein. Bei erhöhten Risiken muss eine persönliche oder interaktive Abklärung erfolgen. Für den schweizweiten Versandhandel fordert pharmaSuisse eine nationale Bewilligung und Aufsicht durch Swissmedic. Gleichzeitig soll dieser klar vom regionalen Hauslieferdienst für die eigene Kundschaft getrennt werden. Eine Ausweitung des nationalen Versandhandels auf selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, Spitäler oder Spitalapotheken lehnt pharmaSuisse deutlich ab. 

Einzelabgabe von Arzneimitteln

Die Möglichkeit, einzelne Tabletten oder andere Arzneimitteleinheiten statt ganzer Packungen abzugeben, wird grundsätzlich unterstützt. Dies kann unnötige Restmengen vermeiden und eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen. Wichtig sind praktikable Vorgaben für Verpackung, Beschriftung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit sowie eine angemessene Vergütung des zusätzlichen Aufwands. Ein Obligatorium, etwa für die Einzelabgabe von Antibiotika, darf jedoch nicht einseitig den Apotheken auferlegt werden. Wird die Einzelabgabe aus Gründen der öffentlichen Gesundheit verpflichtend, muss sie für alle relevanten Abgabestellen gelten, also auch für selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte. Andernfalls soll sie freiwillig bleiben. 

Apotheken bei Mangellagen einbeziehen

Die geplante Kommission für Arzneimittelmangellagen wird begrüsst. Öffentliche Apotheken müssen darin angemessen vertreten sein: Sie erleben Lieferengpässe unmittelbar und verfügen über wichtige Informationen zu verfügbaren Alternativen, Patientenbedürfnissen und den praktischen Auswirkungen von Mangellagen. 

Weitere Änderungen

Die neuen Aufsichtsabgaben für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen transparent und verhältnismässig ausgestaltet werden. Sie dürfen weder die Verfügbarkeit wichtiger Produkte verschlechtern noch indirekt zu Mehrbelastungen für Apotheken führen. Bei Betäubungsmitteln regt pharmaSuisse vereinfachte Verfahren bei Engpässen sowie künftig die Möglichkeit eines elektronischen Betäubungsmittelrezepts an.