26.5.2026: Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) – Anpassung der Franchise
pharmaSuisse unterstützt die Anpassung der Mindestfranchise im KVG im Grundsatz. Gleichzeitig betont der Verband, dass Reformen so ausgestaltet werden müssen, dass sie Kostenbewusstsein stärken, ohne vulnerable Patientengruppen unverhältnismässig zu belasten.
In seiner Stellungnahme zur KVG-Revision spricht sich pharmaSuisse für die vorgeschlagene Erhöhung und künftige Anpassung der Mindestfranchise aus. Aus Sicht des Verbands kann eine angemessene Kostenbeteiligung dazu beitragen, das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken und die Eigenverantwortung im Gesundheitssystem zu fördern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Massnahmen sozial ausgewogen umgesetzt werden und insbesondere chronisch kranke sowie einkommensschwache Personen nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Neben der Franchise-Frage hebt pharmaSuisse die Bedeutung alternativer Versicherungsmodelle hervor. Diese könnten einen wichtigen Beitrag zu einer koordinierten, qualitativ guten und zugleich kosteneffizienten Versorgung leisten, würden heute aber noch nicht ausreichend genutzt. Der Verband plädiert deshalb dafür, gezielte Anreize für die Teilnahme an solchen Modellen zu schaffen.
Besonders wichtig ist für pharmaSuisse die stärkere Einbindung der Apotheken in diese Versorgungsmodelle. Apotheken sind ein niederschwelliger, wohnortsnaher Bestandteil der Grundversorgung und können ihre Kompetenzen stärker in Beratung, Begleitung und Therapiesicherheit einbringen. Insgesamt verbindet die Stellungnahme die Zustimmung zur Franchise-Anpassung mit der Forderung, Versorgungsmodelle weiterzuentwickeln und die Rolle der Apotheken gezielt zu stärken.