Verwaltung Ihrer Apotheke
Auf dieser Seite finden Sie Anleitungen und Unterlagen zur Verwaltung Ihrer Apotheke.
Möchten Sie eine Apotheke mit Anschluss an den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse eröffnen oder eine bestehende Apotheke an den Verband anschliessen?
Alle Unterlagen dazu finden Sie hier: Ihre Apotheke anschliessen
Besitzerwechsel oder Besitzerwechsel mit Wechsel FvP
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen» : Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich Meldeformular 2 «Wechsel FvP» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, die Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Besitzerwechsel bei gleichbleibender Rechtsform aber Änderung der unterzeichnungsberechtigten Personen
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich das Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, die Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Geschäftsformänderung
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Namensänderung
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Falls ein gleichzeitiger Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) vorliegt zusätzlich Meldeformular 2 «Verwalterwechsel» ausfüllen, ausdrucken und von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an: SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Wechsel der fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP)
- Meldeformular 2 «FvP»: ausfüllen, ausdrucken und von der neuen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen lassen.
- Falls der Tarifvertrag LOA IV/1 bereits über pharmaSuisse unterzeichnet wurde und die neue fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) weiterhin mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, ebenfalls das Mutationsformular zum Tarifvertrag LOA IV/1 auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Gleichzeitig füllen Sie das Formular „Ein- und Austritt Kontrollnummer (K-Nr.)“ aus und senden es an SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer K-Nummer bzw. Übernahme einer Stelle als verantwortliche/r Apotheker/in finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Schliessung einer Apotheke
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.2 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Dokument senden Sie bitte im Original per Post an folgende Adresse: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Widerruf des Anschlusses der Apotheke
- Meldeformular 3 «Widerruf Anschluss der Apotheke an pharmaSuisse»: bitte ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Dokument schicken Sie bitte im Original per Post an folgende Adresse: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
- Nach Erhalt des Dokuments wird tarifsuisse AG vom Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse darüber informiert.
Wichtige Hinweise:
- Der Austritt aus dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse gilt als automatischer Rücktritt vom Tarifvertrag MTK.
- Gemäss den Bestimmungen des Tarifvertrages LOA IV/1 bleibt bei einem Widerruf des Anschlusses hingegen die Apotheke weiterhin im Tarifvertrag LOA IV/1, wobei die künftige Verrechnung der Unkostenbeiträge für die Durchführung des Vertrages neu nicht mehr durch den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse, sondern durch tarifsuisse ag erfolgt.