pharmaSuisse begrüsst EDI-Entscheid: Impfungen in Apotheken sollten ab 2027 von der Grundversicherung vergütet werden können
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst den Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), die Durchführung von Impfungen in Apotheken für Personen ab 16 Jahren in die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) aufzunehmen. Mit diesem Entscheid wird ein zentrales Anliegen des Parlaments im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 (KDP2) umgesetzt. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Gesundheitsversorgung und der Prävention in der Schweiz dar.

Stärkung der Grundversorgung
Mit dem Entscheid wird die wichtige Rolle der Apothekerinnen und Apotheker bei der Umsetzung der nationalen Strategie zu Impfungen und bei der Verbesserung des niederschwelligen Zugangs zu Präventionsleistungen anerkannt. Künftig können Impfungen sowie die dazugehörige Impfberatung bei Personen ab dem vollendeten 16. Altersjahr direkt in der Apotheke zulasten der Grundversicherung erbracht werden und sind franchisebefreit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
«Dieser Entscheid ist ein bedeutender Meilenstein für die Bevölkerung», sagt Martine Ruggli, Präsidentin von pharmaSuisse. «Apotheken sind für viele Menschen die am einfachsten zugänglichen Gesundheitsdienstleister. Die Möglichkeit, Impfungen künftig über die Grundversicherung abzurechnen, verbessert den Zugang zur Prävention und stärkt die Impfversorgung in der ganzen Schweiz.»
Die Apotheken sind bereit
Apotheken leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Impfprävention. In zahlreichen Kantonen können speziell ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker seit Jahren Impfungen sicher und kompetent durchführen. Die nun beschlossene Vergütung über die OKP beseitigt eine finanzielle Hürde für Patientinnen und Patienten und schafft schweizweit bessere Voraussetzungen für eine hohe Impfbereitschaft.
Nächste Schritte
Nun gilt es, die tarifarischen Grundlagen gemeinsam mit den Versicherern rasch auszuarbeiten, damit die Leistung durch die OKP per 1. Januar 2027 schweizweit übernommen werden kann.
Kontakt
Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
Medienstelle
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Telefon: +41 31 978 58 27
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