12.3.26: Änderung der KAV (Massnahmen Kostendämpfungspaket 2 – Leistungen Krankenversicherung)
pharmaSuisse unterstützt die Weiterentwicklung der KVV im Rahmen des Kostendämpfungspakets 2 und die stärkere Einbindung der Apotheken in die Arzneimitteltherapie. Gleichzeitig fordert der Verband klare Regelungen zur Systematik, Abgrenzung und Vergütung der neuen Leistungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst grundsätzlich die mit dem Kostendämpfungspaket 2 vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Insbesondere die stärkere Einbindung der Apothekerinnen und Apotheker in die Optimierung der Arzneimitteltherapie wird als wichtiger Beitrag zur Patientensicherheit und Versorgungsqualität erachtet. Die vorgesehenen Leistungen – wie die Förderung der Therapietreue, die Vermeidung von Medikationsfehlern oder präventive Untersuchungen – sind evidenzbasiert und leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag in der Praxis.
Gleichzeitig sieht pharmaSuisse in der vorliegenden Ausgestaltung erheblichen Präzisierungsbedarf. Insbesondere fehlen klare und kohärente Regelungen zur Abgrenzung der Analysearten sowie zur systematischen Einbettung in die bestehende Analysenliste. Ohne diese Klärung drohen Unsicherheiten bei Zulassung, Durchführung und Vergütung der Leistungen.
Zentral ist zudem, dass bestehende, bewährte Leistungen der Apotheken weiterhin ohne zusätzliche administrative Hürden erbracht werden können. Analysen, die bereits heute im ärztlichen Auftrag durchgeführt werden und in der Analysenliste verankert sind, sollen auch künftig – insbesondere bei einer Erweiterung der Kompetenzen – ohne erneutes Antragsverfahren möglich sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gleichstellung von Offizin- und Spitalpharmazie. pharmaSuisse fordert, dass auch Laborleistungen in der Spitalpharmazie klar geregelt und gleichwertig berücksichtigt werden. pharmaSuisse unterstützt die Zielsetzung der Vorlage, sieht jedoch Anpassungsbedarf, um eine rechtssichere, kohärente und praxistaugliche Umsetzung im Interesse der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.