Vernehmlassung

30.1.2026: Konsultation zur «Schweizerischen Guten Praxis der Materiovigilance in der In-vitro-Diagnostik» (GPMV-IVD)

pharmaSuisse begrüsst die Leitlinie GPMV-IVD als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Materiovigilance und der Patientensicherheit. Gleichzeitig sieht der Verband Klärungsbedarf hinsichtlich der Rolle der Apotheken sowie der praxisnahen und verhältnismässigen Umsetzung der Anforderungen.

 

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse unterstützt die Zielsetzung der GPMV-IVD, klare und strukturierte Vorgaben für die Materiovigilance bei In-vitro-Diagnostika zu schaffen. Insbesondere die Differenzierung zwischen verpflichtenden Anforderungen und Empfehlungen wird als sachgerecht und für die Anwender zentral erachtet.

Aus Sicht der Apotheken ist jedoch eine präzisere Abgrenzung des Anwendungsbereichs erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Einordnung der öffentlichen Apotheke als Anwenderin von IVD, etwa im Kontext von Point-of-Care-Tests, Screening-Angeboten oder der Beratung bei Selbsttests. Hier besteht Bedarf an klareren Leitplanken, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Zudem sollten praxisnahe Beispiele die Anwendung der Meldepflichten gemäss IvDV erleichtern und typische Konstellationen im Apothekenalltag abbilden. Auch bei den empfohlenen Qualitätssystemen ist eine verhältnismässige Umsetzung zentral, die bestehende apothekenspezifische Strukturen berücksichtigt.

pharmaSuisse unterstützt die Weiterentwicklung der Leitlinie und bringt sich gerne in die fachliche Präzisierung apothekenspezifischer Fragestellungen ein.