Neuere Geschichte und Meilensteine der Schweizer Pharmazie und des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse

Seit 1843 gibt es den Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse. Seit seinem Bestehen hat sich in der Apothekerwelt viel getan. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Meilensteine des Verbands und der Schweizer Pharmazie.
1989

Wir ziehen um! Wir machen aus 5 Standorten in der ganzen Schweiz eine Zentrale am heutigen Standort Bern-Liebefeld. 

1991

Wir rufen die FPH ins Leben, unsere neue Bildungsplattform. Heute akkreditiert sie zum Beispiel Bildungsanbieter und -angebote und prüft die Anerkennung von Weiterbildungsstätten.  

1993

Empfehlung des Europarats an alle EU-Staaten: Die Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker soll nicht nur nach Menge und Preis der verkauften Medikamente erfolgen, sondern auf der Basis der erbrachten Leistungen. Überlegungen und Verhandlungen , wie man diese Leistungen zu einem fixen Preis oder Tarif verrechnen kann, starten.

1996

Die Margen- und Rabattordnung der Sanphar wird verboten und ein neues Kartellgesetz tritt in Kraft. Fortan sind Preisabsprachen nicht mehr gestattet und werden nicht mehr toleriert. Das stellt Apothekerinnen und Apotheker vor grosse Herausforderungen, denn das ihnen bekannte Modell ist nun nicht mehr erlaubt. 

Deshalb finden Gespräche mit den Krankenversicherern statt und es wird eine Absichtserklärung zur Entwicklung einer leistungsorientierten Abgeltung der Apotheker (LOA) vereinbart. Diese Absichtserklärung löst aber nicht überall Jubel aus. Vor allem aus Teilen der Westschweiz gibt es massiven Widerstand. 

 

1997/98

Wir lancieren die Initiative «für eine sichere und gesundheitsfördernde Arzneimittel-Versorgung (Arzneimittel-Initiative)». Innert 7 Monaten sammeln wir über 265'000 beglaubigte Stimmen. Dies verhilft uns zu einer grossen Glaubwürdigkeit, weshalb wir die Initiative schlussendlich zurückziehen können.

Diese Glaubwürdigkeit verhilft uns ausserdem dazu, am Aufbau des neuen Heilmittelgesetz (HMG) Einfluss zu nehmen. Wir schaffen es schliesslich, die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apothekern von «kann im Notfall ein rezeptpflichtiges Medikament ohne Rezept abgeben» zu «darf in Begründeten Ausnahmefällen rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben» auszuweiten. Ein wichtiger Unterschied!

Mit dem HMG wird auch der Versandhandel grundsätzlich verboten, Ausnahmen werden streng geregelt. 

Die FDA (USA), welche für die Bewilligung von Einfuhren von Medikamenten in den USA zuständig ist, übt Druck auf den Bund aus. Sie fordert, dass die Zulassung von Arzneimitteln Sache vom Bund wird und die Verantwortung nicht wie anhin bei den Kantonen liegt.  Ansonsten würden keine Medikamente mehr aus der Schweiz in die USA exportiert werden. 

1999

Das KVG wird angepasst. Apothekerleistungen bei der Abgabe ärztlich verschriebener Arzneimittel dürfen nun tarifiert werden. Damit wird die LOA OKP-pflichtig. 

 

2000

Die Wahrnehmung der Apothekerschaft bleibt dominant als Fachhändler und Ausführer von Arztrezepten, ohne grosse eigene Kompetenz.. Der Staatssekretär Heinrich Ursprung fordert, dass der Apothekerberuf fortan nicht mehr an der Universität gelernt werden soll. Analog zu den Drogistinnen und Drogisten reiche eine Ausbildung. Denn so wie der Beruf zu dieser Zeit ausgeübt wird, sind Apothekerinnen und Apotheker ganz einfach überausgebildet und keine Praktiker. 

Wir verstehen: Apothekerinnen und Apotheker sollen als Akademikerinnen und Akademiker mehr Verantwortung übernehmen in der Medikation der Patientinnen und Patienten. Damit die Ausbildung akademisch bleiben darf, muss die Berufsausübung im Anschluss an das Studium im Rahmen einer Weiterbildung gelernt werden. Die zweijährige Weiterbildung “Spezialisierung in Offizin-Pharmazie FPH” erfährt deshalb eine starke Zunahme an Absolventinnen und Absolventen. 

2001

Per 1. Juli wird die Leistungsorientierte Abgeltung I (LOA I) eingeführt und die Spezialitätenliste durch das BAG angepasst. Dieser Tarifvertrag stellt sicher, dass Apothekerinnen und Apotheker ihre Leistungen bei der Abgabe eines rezept- und kassenpflichtigen Medikaments weitgehend unabhängig vom Medikamentenpreis verrechnen können. Dank dieses Abgeltungssystems sparen die Prämienzahler seit 2001 gut eine Milliarde Franken ein.

2002

Die Schweiz gibt dem Druck der USA nach. Das neue Heilmittelgesetz tritt in Kraft und die swissmedic wird gegründet. Sie ist die neue bundesweite Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel.

2007

Das Medizinalberufegesetz MedGB tritt per 1. September in Kraft. Das Gesetz regelt die gegenseitige Anerkennung der Diplome der Medizinalberufe in der EU. Vorerst nur für Ärzt/innen und Spitalapotheker/innen, da für Offizinapotheker/innen in der EU keine vergleichbaren Weiterbildungen existieren. 

2015

Apothekerinnen und Apotheker dürfen nun mehr Entscheidungen in Eigenverantwortung fällen. Dafür müssen sie fortan einen eidgenössischen Weiterbildungstitel tragen, wenn sie ihren Beruf privatwirtschaftlich in eigener fachlicher Verantwortung ausüben wollen. 

2016

Die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker werden nochmals weiter ausgebaut. Sie dürfen nun nicht mehr nur in bestimmten Ausnahmefällen im Rahmen der Indikationsliste des Bundesrates rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben, sondern auch in allen anderen begründeten Ausnahmefällen. 

Mit dieser Änderung einhergehend schaffen Apotheken neue Beratungsräume, um die Privatsphäre und die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zu wahren. 

2020 – 2023

Während der Pandemie erweisen sich die Apothekenteams abermals als systemrelevanter Player im Gesundheitswesen der Schweiz. So etablieren sie sich auch als unersetzbare Impfstellen.

2022 wurde das Massnahmenpaket 2 zur Kostendämpfung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Mit der Revisionsvorlage soll unter anderem die Regelung der von den Apothekerinnen und Apothekern zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung durchführbaren Leistungen angepasst werden. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit der Durchführung von selbständigen Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder von pharmazeutischen Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und Therapietreue. Die Detailbehandlung der relevanten KVG-Artikel (25 und 26) begann am 27. April 2023.


Patricia Reichen

Projektleiterin Nachwuchsförderung

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