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Versandhandel mit Arzneimitteln

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist heute in der Schweiz grundsätzlich verboten und wird nur bewilligt, wenn für das versendete Arzneimittel ein ärztliches Rezept vorliegt. Dies gilt auch für rezeptfreie Arzneimittel. Mit der geplanten Revision des Heilmittelgesetztes soll dies nun geändert werden.

 

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst eine entsprechende Öffnung des Versandhandels, da damit hybride Geschäftsmodelle weiterentwickelt und Kundenbedürfnisse erfüllt werden können. Zudem kann ein entsprechendes Angebot in der Schweiz den Online-Bezug aus unsicheren Quellen aus dem Ausland vermindern. Voraussetzung ist, dass auch im digitalen Abgabekanal die persönliche Fachberatung und die Medikationssicherheit jederzeit gewahrt bleiben. Zudem ist der Haus- und Nachlieferdienst mit Arzneimitteln klar vom nationalen Versandhandel abzugrenzen.