Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Welche Anforderungen gelten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Unsere Apotheke wurde kürzlich vom Arbeitsinspektorat auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geprüft. Welche Anforderungen sind wir verpflichtet zu erfüllen? Bietet pharmaSuisse in diesem Bereich Unterstützung an?

 

pharmaSuisse bietet im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz einen Leitfaden zur Arbeitssicherheit in der Apotheke an. Der Leitfaden enthält aktuelle Unterlagen der SUVA, die für Apotheken relevanten EKAS-Richtlinien, einen speziell für Apotheken erstellten Selbsteinschätzungsbogen zur Gefahrermittlung und -behebung sowie weitere Hilfsdokumente zur Unfall- und Krankheitsverhütung.

Die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten gelten grundsätzlich für alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Je nach Gefahrenpotenzial des Betriebs und je nach Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmenden müssen von der Arbeitgeberin unterschiedliche Massnahmen getroffen werden.

Grundsätzlich ist der Nachweis eines Sicherheitssystems und einer Sicherheitsorganisation allen Betrieben zu empfehlen. Die Sicherheitsorganisation regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Je nach Art der Gefährdungen und je nach Betriebsgrösse sind unterschiedliche Forderungen an das Sicherheitssystem und die Sicherheitsorganisation gemäss der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit-Richtlinie (ASA-Richtlinie) gestellt. pharmaSuisse hat in Zusammenarbeit mit Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung erarbeitet, womit ermittelt werden kann, wie bzw. in welchem Umfang die einzelne Apotheke die ASA-Richtlinien zu erfüllen hat.

Falls eine Unternehmung diesen Forderungen an das Sicherheitssystem und die Sicherheitsorganisation nicht nachkommt, riskiert sie, dass die zuständige Behörde bei einer Kontrolle das sogenannte «Subsidiärmodell» verfügt. Dabei wird der Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit schematisch festgelegt und es werden entsprechende Kosten auferlegt. Die übrigen EKAS-Richtlinien, welche die Gesetzesvorschriften konkretisieren, sind nicht zwingend anzuwenden und der gesetzlich geforderte Nachweis über die Arbeitssicherheit kann grundsätzlich auch auf andere Art erbracht werden. Da dies jedoch mit grösserem Aufwand und höheren Kosten verbunden sein dürfte, empfiehlt pharmaSuisse, die Einhaltung und Integration der relevanten EKAS-Richtlinien in die Arbeitsorganisation einer jeden Apotheke.

Der Leitfaden zur Arbeitssicherheit kann auf der Website von pharmaSuisse (www.pharmaSuisse.org > Dienstleistungen > Für Apotheken > Leitfaden zur Arbeitssicherheit in der Apotheke) erworben werden. An pharmaSuisse angeschlossenen Apotheken steht es zu einem reduzierten Preis zur Verfügung.