Vernehmlassung
19.12.2024 - Pa. Iv. 17.480. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse lehnt die geplante Änderung des KVG in der aktuellen Form ab, unterstützt aber grundsätzlich die Idee einer Gebühr für Bagatellfälle in Spitalnotfallaufnahmen.
Vor einer Einführung seien jedoch klare Verbesserungen nötig, insbesondere:
- Stärkere Einbindung der Apotheken: Apotheken müssen als niederschwellige und kompetente Erstanlaufstellen anerkannt und gleich wie Ärztinnen, Ärzte und Telemediziner vergütet werden, um einen echten Anreiz für Patientinnen und Patienten zu schaffen.
- Vermeidung von Risiken durch Pflicht-Triage: Eine obligatorische Vortriage könnte in Notfällen gefährliche Verzögerungen verursachen.
- Klärung der Haftungsfragen: Die Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung der Medizinalpersonen sind unklar und müssen geregelt werden.
- Ablehnung kantonaler Einzelregelungen: Unterschiedliche Regelungen schaffen Ungleichheiten und führen zu mehr Bürokratie; eine einheitliche nationale Lösung ist notwendig.
- Transparente Umsetzung: Prozesse, Vorgaben und Auswirkungen der Gebühr müssen klar definiert sein.
pharmaSuisse fordert gleiche Bedingungen für alle Leistungserbringer und spricht sich für eine schweizweite, koordinierte Einführung aus, um Effizienz und Fairness sicherzustellen.