Stipendien und Darlehen für Studierende der Pharmazie
Stipendien und Darlehen werden gewährt, wenn die Studierenden an einer schweizerischen Hochschule immatrikuliert sind, über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügen und wenn Stipendien und Darlehen von den kantonalen Behörden nicht gewährt werden oder wenn diese nicht ausreichen.
Einzureichende Dokumente für das Stipendien- und Darlehensgesuch
Ein Gesuch für ein Stipendium oder ein Darlehen kann jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung gewährt aktuell ausschliesslich zinslose Darlehen in der Höhe von maximal CHF 1000 monatlich, welche nach dem Studium ab Aufnahme der Berufstätigkeit rückzahlbar sind, und keine Stipendien.
Das Gesuch ist mit folgenden Unterlagen an den Stiftungsrat des Stipendienfonds pharmaSuisse zu richten, der über die Modalitäten der Unterstützung entscheidet:
- Lebenslauf
- Maturazeugnis
- Zeugnisse von bereits abgelegten Examen
- Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben pro Studienjahr und des sich daraus ergebenden Fehlbetrags (siehe Formular Budget)
- Positive oder negative Antwort der kantonalen Behörden auf Gesuch um ein Stipendium
- Letzte definitive Steuerveranlagung
- Letzte definitive Steuerveranlagung der Eltern (die Sie auch direkt an die Hilfskasse einreichen können)
- Drei Adressen von Personen, wenn möglich auch aus dem pharmazeutischen Bereich, bei denen Referenzen über die Gesuchstellenden eingeholt werden können: z.B. ehemalige Mittelschullehrpersonen, Behördenmitglieder der Wohngemeinde, ehemalige Arbeitgeber inkl. Ferienjobs, Leitende von kulturellen oder sportlichen Organisationen usw.