Grundlagendokumente Bildungsverordnung, Bildungsplan und Ausbildungsübersicht
Die Bildungsverordnung und der Bildungsplan bilden die Grundlagen für die Umsetzung an den drei Lernorten wie auch für das Qualifikationsverfahren.
Entstehung der Dokumente
Die Bildungsverordnung sowie der Bildungsplan wurden durch Fachexperten erarbeitet. Die Erarbeitung nahm viel Zeit in Anspruch und forderte einiges an Energie, Einsatz und Kompromissbereitschaft auf allen Seiten.
Arbeitsgruppe und Zusammensetzung
Die Dokumente wurden durch Fachexperten aus allen Sprachregionen, den Kantonen, einem berufspädagogischen Begleiter sowie dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erarbeitet.
Die Gruppe der Fachexperten bestand aus:
- Pharma-Assistent/innen EFZ
- Pharma-Betriebsassistent/innen FA
- Apotheker/innen
- üK-Referent/innen
- QV-Expert/innen
- Berufsfachschullehrpersonen
- Schulleiter/innen
Handlungskompetenzbereiche | Handlungskompetenzen | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
a. | Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden | a1 | Kundinnen und Kunden empfangen, ihre Bedürfnisse klären und die weitere Betreuung organisieren. | a2 | Kundinnen und Kunden in der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention beraten und entsprechende Dienstleistungen und Produkte verkaufen. | a3 | Kundinnen und Kunden im rezeptfreien Bereich beraten und die entsprechenden Medikamente und Produkte verkaufen. | a4 | Reklamationen von Kundinnen und Kunden entgegennehmen und darauf reagieren. |
b. | Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln | b1 | Medikamente nach Verordnung bereitstellen, den Kundinnen und Kunden erklären und unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers abgeben. | b2 | Medikamente gemäss Bestellung beschaffen, vorbereiten und unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers zustellen. | b3 | Sanitäts- und Gesundheitsartikel nach Verordnung verkaufen oder vermieten. | ||
c. | Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen | c1 | Gesundheitszustand und klinische Alarmzeichen gemäss Vorgaben erfassen. | c2 | Diagnostische Parameter gemäss Vorgaben erheben. | c3 | Medizinische Versorgung und Therapien gemäss Auftrag der Apothekerin oder des Apothekers organisieren und ausführen. | c4 | Chronisch kranke Patientinnen und Patienten gemäss Vorgaben betreuen. |
d. | Bewirtschaften von Medikamenten und anderen Produkten | d1 | Lagerbestand der Apotheke kontrollieren und fehlende Medikamente und andere Produkte bestellen. | d2 | Lieferungen von Medikamenten und anderen Produkten entgegennehmen, kontrollieren und einlagern. | d3 | Nicht verwendete oder verfallene Medikamente und andere Produkte sowie Chargenrückrufe zurücksenden oder als Abfall entsorgen. | d4 | Chemikalien unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers lagern, einsetzen, verkaufen und als Abfall entsorgen. |
e. | Organisieren und Ausführen administrativer Aufgaben | e1 | Kundeninformationen erheben und Kundendossiers der Apotheke führen. | e2 | Forderungen aus dem Verkauf von Medikamenten, Produkten und Leistungen verwalten. | e3 | Medikamente und Produkte für den Verkauf vorbereiten und präsentieren. | e4 | Abläufe in der Apotheke organisieren und optimieren. |
Handlungskompetenz-bereiche | Handlungs- kompetenzen | ||||
---|---|---|---|---|---|
a | Beraten und Bedienen der Kundinnen und Kunden | a1: Kundinnen und Kunden empfangen, ihre Bedürfnisse klären und die weitere Betreuung organisieren. | a2: Kundinnen und Kunden in der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention beraten und entsprechende Dienstleistungen und Produkte verkaufen. | a3: Kundinnen und Kunden im rezeptfreien Bereich beraten und die entsprechenden Medikamente und Produkte verkaufen. | a4: Reklamationen von Kundinnen und Kunden entgegennehmen und darauf reagieren. |
b | Abgeben von verordneten Medikamenten, Sanitäts- und Gesundheitsartikeln | b1: Medikamente nach Verordnung bereitstellen, den Kundinnen und Kunden erklären und unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers abgeben. | b2: Medikamente gemäss Bestellung beschaffen, vorbereiten und unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers zustellen. | b3: Sanitäts- und Gesundheitsartikel nach Verordnung verkaufen oder vermieten. | |
c | Ausführen medizinischer Abklärungen und Handlungen | c1: Gesundheitszustand und klinische Alarmzeichen gemäss Vorgaben erfassen. | c2: Diagnostische Parameter gemäss Vorgaben erheben. | c3: Medizinische Versorgung und Therapien gemäss Auftrag der Apothekerin oder des Apothekers organisieren und ausführen. | c4: Chronisch kranke Patientinnen und Patienten gemäss Vorgaben betreuen. |
d | Bewirtschaften von Medikamenten und anderen Produkten | d1: Lagerbestand der Apotheke kontrollieren und fehlende Medikamente und andere Produkte bestellen. | d2: Lieferungen von Medikamenten und anderen Produkten entgegennehmen, kontrollieren und einlagern. | d3: Nicht verwendete oder verfallene Medikamente und andere Produkte sowie Chargenrückrufe zurücksenden oder als Abfall entsorgen. | d4: Chemikalien unter Verantwortung der Apothekerin oder des Apothekers lagern, einsetzen, verkaufen und als Abfall entsorgen. |
e | Organisieren und Ausführen administrativer Aufgaben | e1: Kundeninformationen erheben und Kundendossiers der Apotheke führen. | e2: Forderungen aus dem Verkauf von Medikamenten, Produkten und Leistungen verwalten. | e3: Medikamente und Produkte für den Verkauf vorbereiten und präsentieren. | e4: Abläufe in der Apotheke organisieren und optimieren. |
Kontakt
Olivia Jordi-Halter
Projektleiterin berufliche Grundbildung - Organisation der Arbeitswelt OdA
+41 31 978 58 58