Fort- und Weiterbildung Apothekerinnen und Apotheker (neu)
Die Apothekerschaft unterliegt in der Schweiz dem Medizinalberufegesetz (MedBG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV). Diese schreiben vor, dass ein Weiterbildungstitel benötigt wird, um eigenverantwortlich zu arbeiten und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Das MedBG verpflichtet alle Apothekerinnen und Apotheker zur lebenslangen Fortbildung.
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