Apotheken stärken: Parlament verabschiedet wegweisende KVG-Revision
Am 21. März 2025 hat das Parlament eine bedeutende Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verabschiedet. Das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung ermöglicht es Apothekerinnen und Apothekern künftig diverse Präventions- und pharmazeutische Leistungen zur Optimierung der Arzneimitteltherapie und zur Verbesserung der Therapietreue direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Dies stellt einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Apotheken als wichtige Säule der medizinischen Grundversorgung dar.

Mit der Gesetzesanpassung wird die Grundlage geschaffen, dass pharmazeutische Dienstleistungen,
unabhängig von der Arzneimittelabgabe, neu durch die OKP übernommen werden. Zu den zentralen neuen
Leistungen gehören:
- Förderung der Therapietreue (Adhärenz): Das Projekt myCare Start wurde lanciert, um Patientinnen
und Patienten beim Einstieg in eine chronische Therapie in interprofessioneller Zusammenarbeit mit
Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen. Die bereits seit 2023 laufende Studie geht im Sommer 2025 in
eine zweite Phase, um die nötigen Kriterien zu erfüllen.
- Therapieoptimierung: Apotheken sollen künftig nicht nur Bluthochdruck-Screenings durchführen,
sondern in Zusammenarbeit mit Hausärztinnen und Hausärzten die Therapie anpassen und
Patientinnen und Patienten eng begleiten. Zudem umfasst dieser Bereich Medikationsanalysen sowie
Medikationsabgleiche bei Übergängen im Gesundheitswesen.
Stärkung der Prävention in Apotheken
Erstmals werden auch Apothekerleistungen im Rahmen von nationalen oder kantonalen
Präventionsprogrammen ohne ärztliche Anordnung vergütet:
- Impfen: Die Kosten für die Apothekerleistung Impfen (Impfakt und Impfstoff) werden künftig von der
OKP übernommen, sofern die Impfung gemäss Schweizerischem Impfplan empfohlen ist. Die
kantonalen Regelungen zur Impfberechtigung bleiben jedoch bestehen.
- Kantonale Programme: Die Leistungen von Apotheken in HPV-Impfprogrammen sowie
Darmkrebsscreenings werden künftig durch die OKP übernommen – eine wichtige Botschaft an die
Kantone, die Apothekerinnen und Apotheker in die bestehenden oder neuen Programme
einzubeziehen – nicht nur bei der logistischen Ausgabe von Test-Kits, sondern auch bei der
umfassenden Betreuung der Patientinnen und Patienten.
Kosteneffizienz: Mehr Qualität, weniger Folgekosten
Die Ausweitung der pharmazeutischen Leistungen auf die OKP ist eine Investition in eine effizientere und
nachhaltige Gesundheitsversorgung. Studien zeigen, dass verbesserte Therapietreue und optimierte
Medikation langfristig Kosten einsparen, indem sie Komplikationen, Spitaleinweisungen und unnötige
Arztbesuche reduzieren:
- Vermeidung von Folgekosten: Eine unzureichende Therapietreue verursacht in der Schweiz jährlich
Gesundheitskosten in Milliardenhöhe. Durch gezielte pharmazeutische Betreuung können
Therapieabbrüche und Fehlmedikationen verringert werden – mit positiven Effekten für Patientinnen
und Patienten sowie das Gesundheitssystem.
- Unterstützung anderer Leistungserbringer: Durch Dienstleistungen zur Optimierung der
Arzneimitteltherapie können Apothekerinnen und Apotheker die Ärzteschaft und andere
Gesundheitsfachkräfte dabei unterstützen, die Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und
Patienten zu verbessern
Nächste Schritte: Umsetzung bis 2027
Bis Ende 2025 wird die Vernehmlassung zur Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) erwartet.
Anschliessend folgt die Umsetzung der neuen Regelungen, sodass die neuen vergüteten Leistungen ab dem
1. Januar 2027 in Kraft treten können. Zudem müssen die Dienstleistungen ihre Wirksamkeit,
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit beweisen, Tarifverhandlungen mit den Versicherern geführt und
kantonale Harmonisierungen vorangetrieben werden.
Eine Chance für die Zukunft der Apotheken
Die pharmazeutische Grundversorgung wird mit diesen Anpassungen auf eine neue Stufe gehoben.
Apothekerinnen und Apotheker erhalten mehr Verantwortung im Gesundheitswesen, was sich positiv auf die
Versorgungsqualität und die Kosteneffizienz auswirkt. Die Präsidentin des Schweizerischen
Apothekerverbands, Martine Ruggli, betont: «Jetzt gilt es, diese Chance gemeinsam zu nutzen.»
Kontakt
Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
Medienstelle
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Telefon: +41 31 978 58 27