Medienmitteilung

Das Potenzial von Apotheken in der medizinischen Grundversorgung voll nutzen

Verfasser: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse

Die Covid-19-Pandemie hat den Alltag in den Apotheken in zweierlei Hinsicht dauerhaft verändert: Einerseits hat sie die Versorgungsengpässe mit Medikamenten der Grundversorgung verschärft, andererseits die Erweiterung der Rolle der Apothekenteams vorangetrieben. Diese nehmen jetzt überlasteten Hausarztpraxen und Notaufnahmen die einfachen Fälle ab.

Eine Apothekerin berät einen Kunden

Angestossen 2012 mit dem Postulat von Alt-Nationalrätin Ruth Humbel, beschleunigte sich der Wandel der Rolle der Apothekerschaft innerhalb der medizinischen Grundversorgung in der Covid-19-Krise. Seit der Revision des Medizinalberufe- sowie des Heilmittelgesetzes (MedBG, HMG) sind Apothekerinnen und Apotheker berechtigt, die häufigsten Erkrankungen in eigener fachlicher Verantwortung zu diagnostizieren und zu behandeln, bestimmte rezeptpflichtige Medikamente abzugeben und Impfungen zu verabreichen. Dank den neuen Kompetenzen wurde der Behandlungspfad der Patientinnen und Patienten vereinfacht und der Zugang zur medizinischen Grundversorgung erleichtert.

Als erster Kontakt, sozusagen als «Eingangsbereich» im Gesundheitssystem, werden die Apotheken in gewissen Kantonen auch in Präventionskampagnen eingebunden. Im zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung in der obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) geht der Bundesrat noch einen Schritt weiter. Er plant, kostensparende pharmazeutische Leistungen durch Änderung der Art. 25 und 26 KVG zu ermöglichen.

Therapietreue birgt ein beträchtliches Sparpotenzial, das bisher kaum genutzt wird

Konkret würde diese Gesetzesrevision ein verstärktes Engagement des Apothekenpersonals im Sinne einer Optimierung von medikamentösen Therapien, der Verbesserung der Therapietreue sowie der aktiven Beteiligung an Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention bedeuten.

Nichtübertragbare Krankheiten (NCD) verursachen 80% der direkten Gesundheitskosten. 40% davon entstehen in Zusammenhang mit der Behandlung der fünf häufigsten chronischen Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Leiden und Erkrankungen des Bewegungsapparats, Diabetes, Krebs, Atemwegserkrankungen). Neben der Prävention birgt vor allem die Verbesserung der Therapietreue ein beträchtliches Sparpotenzial, zu dem die Apothekerinnen und Apotheker beitragen können.

Der Nationalrat hat im Herbst 2023 zugestimmt. Der Ball liegt nun beim Ständerat und vor allem bei der Gesundheitskommission (SGK-S) der kleinen Kammer.

Keine Entwarnung bei den Medikamenten-Engpässen

Die Suche nach dem geeigneten Medikament ist oft der reinste Hindernislauf. Rund 350 Wirkstoffe, d.h. ca. 750 Medikamente der Spezialitätenliste (~10%) fehlen gemäss der privaten Datenbank drugshortage.ch dauerhaft. Diese führt Buch über Versorgungsengpässe bei Medikamenten. Das bedeutet, dass alle therapeutischen Klassen der geläufigsten Medikamente betroffen sind, von denen jedoch nur rund 60 auf der Liste der lebenswichtigen Medikamente des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) stehen. Diese Engpässe wirken sich nicht nur in Form eines beträchtlichen Mehraufwands in Apotheken und medizinischen Einrichtungen aus, sondern führen bei Patientinnen und Patienten zu grosser Verunsicherung. Der Wechsel eines Medikaments kann das Risiko für einen Rückfall oder eine Krise erhöhen. Ausserdem sind gewisse alternative Präparate teurer als die ursprünglich verschriebene Therapie, was den Bemühungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zuwiderläuft.

Das Problem ist nicht neu, wird jedoch zunehmend komplexer. Die jüngsten Entscheide der Bundesbehörden gehen sicherlich in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus. Damit gemeint sind etwa die Ausweitung der Melde- und Lagerpflicht auf andere lebensnotwendige Arzneimittel oder der Ausbau der Heilmittelplattform des BWL zu einem leistungsfähigen Monitoringsystem. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse will bei der Entwicklung der BWL-Plattform mitwirken, damit diese auch wirklich den Bedürfnissen der Leistungserbringer (Ärzte- und Apothekerschaft) entspricht und insbesondere auch Wirkstoffalternativen umfasst. Ausserdem benötigen wir eine klare und an die Schweiz angepasste Definition des Begriffs des lebensnotwendigen Medikaments. Zur Unterstützung der täglichen Arbeit in den Apotheken ist auch eine Anpassung der Wirkstoffe, der Struktur und der Tarife der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) überfällig, stammt diese doch aus dem Jahr 1995.

Die Problematik der Versorgungsengpässe bei Medikamenten ist ein weltweites Thema. Die Schweizer Bundesbehörden müssen bei diesem Thema auf internationaler Ebene agieren. Ihr Spielraum ist jedoch beschränkt, weil alle «nicht lebensnotwendigen» Medikamente derzeit in die Kompetenz der Kantone fallen. Deshalb unterstützt der Schweizerische Apothekerverband gemeinsam mit anderen Partnern die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit».

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Martina Tschan

Mediensprecherin Deutschschweiz

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