Medienmitteilung

Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln: Hersteller und Fachhandel begrüssen Vereinfachung

Drogerien, Apotheken und die Hersteller von rezeptfreien Arzneimitteln begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen für den Versand von rezeptfreien Arzneimitteln. In jedem Fall müssen jedoch Fachberatung und Behandlungssicherheit gewährleistet sein. Die IG OTX (pharmaSuisse, Schweizerischer Drogistenverband SDV, Schweizerischer Fachverband für Selbstmedikation ASSGP, Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH) teilt die Meinung, dass das grundsätzliche Verbot des Versandhandels und die Vorgabe im Heilmittelgesetz, dass für den Versand eines rezeptfreien Arzneimittels vor der Bestellung ein ärztliches Rezept vorliegen muss, nicht mehr zeitgemäss ist. Auch ist es nicht mehr opportun, dass stationäre Apotheken und Drogerien Hauslieferungen an ihre eigene Kundschaft nur in Ausnahmefällen machen dürfen.

Die Fachverbände der IG OTX teilen die Meinung des Bundesrats, wonach bei der Arzneimittelabgabe
Fachberatung und Behandlungssicherheit oberstes Gebot sein müssen – denn rezeptfreie Arzneimittel sind nicht
mit «normalen» Konsumgütern vergleichbar. Sie können für eine falsche Indikation eingesetzt werden oder
Nebenwirkungen und Interaktionen mit anderen Arzneimitteln haben. Der Fachhandel will und kann Lösungen
anbieten, die eine kompetente Fachberatung vor, während und nach der Bestellung auch mit digitaler Unterstützung sicherstellen. Bedingung für eine sichere Arzneimittelabgabe im Versandhandel ist, dass die
Bestellenden eindeutig identifiziert werden können und der interaktive, individuelle Austausch mit einer
Fachperson gewährleistet ist. Sowohl bei der Identifikation der Bestellenden, der Fachberatung und der
Dokumentation sollen im Versandhandel und bei Heimlieferungen an die eigene Kundschaft einer Apotheke oder
Drogerie analoge Regeln gelten.
Der Bundesrat schreibt im Bericht zum Postulat 19.3382 des ehemaligen Nationalratspräsidenten Jürg Stahl und
heutigen Präsidenten des Schweizerischen Drogistenverbandes, dass die Begrifflichkeiten Versandhandel,
Heimlieferungen von Apotheken und Drogerien sowie die Nachlieferung von Arzneimitteln noch nicht geklärt sind
und geregelt werden müssen. Die IG OTX teilt diese Meinung und fordert eine gleichwertige Regelung für den
Versandhandel und die Heimlieferung durch Apotheken und Drogerien sowie den Nachversand von
Arzneimitteln. So kann sichergestellt werden, dass alle Marktpartner über gleich lange Spiesse verfügen. Die IG
OTX verlangt ausserdem, dass die bestehenden Abgabekompetenzen weitergeführt werden und begrüsst, dass
neu auch die Drogerien für die Arzneimittel der Liste D eine Versandhandelsbewilligung beantragen können. 

Kontakt

Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Marcel Mesnil, Generalsekretär
+41 79 230 74 80, Marcel.Mesnil@pharmasuisse.org

Schweizerischer Drogistenverband SDV, Elisabeth von Grünigen-Huber, Leiterin Politik und Branche
+41 79 779 33 00, e.vongruenigen@drogistenverband.ch

Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel SVKH, Walter Stüdeli, Leiter Politik
+41 79 330 23 46, walter.stuedeli@svkh.ch

Fachverband für Selbstmedikation (ASSGP), Martin Bangerter, Geschäftsführer
+41 79 455 74 90, m.bangerter@assgp.ch