Faire Vergütung

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse engagiert sich für faire Tarife und Preise im Apothekenbereich. Die Apothekenteams beraten und unterstützen ihre Kundschaft täglich bei diversen Gesundheitsfragen. Neben entsprechenden beruflichen Kompetenzen erfordern diese Dienstleistungen einen angemessenen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen, sowie eine faire Vergütung. Diese muss vom Medikamentenpreis unabhängig sein und auf betriebswirtschaftlichen Kriterien beruhen.

Leistungsorientierte Abgeltung (LOA)

Der im Jahr 2001 eingeführte Tarifvertrag LOA regelt die Vergütung der Leistungen von Apothekerinnen und Apothekern bei der Abgabe von ärztlich verordneten Medikamenten, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Die Leistungen werden unabhängig von Preis und Menge eines Medikaments in Form von Taxpunkten vergütet, wie man sie auch von ärztlichen Leistungen kennt.  

Am 1. Januar 2026 tritt die neue Version des Tarifvertrags unter der Bezeichnung LOA V in Kraft. Der Tarifvertrag wurde am 29. Oktober 2025 vom Bundesrat genehmigt.

Mit dem neuen Tarifvertrag werden Apothekenleistungen dem tatsächlichen Aufwand entsprechend vergütet.

Obwohl LOA V neue Leistungen umfasst, wurde der Tarif im Sinne der Kostenneutralität für Prämienzahlerinnen und -zahler gestaltet. Er verursacht insgesamt keine zusätzlichen Kosten, verbessert jedoch die Qualität, Wirksamkeit und Transparenz der Medikamentenabgabe.

Kostenübernahme für Apothekenleistungen unabhängig von der Arzneimittelabgabe

Die im Frühjahr 2025 - im Rahmen des zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen – angenommene Revision der Artikel 25 und 26 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ermöglicht die Vergütung bestimmter Apothekenleistungen unabhängig von der Arzneimittelabgabe. 

Leistungen, die im Rahmen des Tarifs abgerechnet werden dürfen:

  1. Unterstützung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen
  • Medikationsanalyse (Medication Review)
  • Medikationsabgleich (Medication Reconciliation) an Schnittstellen
  • Pharmazeutische Betreuung von Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen)
  • Unterstützung der Patientinnen und Patienten mit dem Ziel der besseren Therapieadhärenz
  • Übrige Dienstleistungen
  1. Präventionsbereich
  • Impfen in der Apotheke:
    • Die kantonalen Unterschiede bei der Anwendung des nationalen Impfplans bleiben bestehen, obwohl sie medizinisch nicht gerechtfertigt sind.
    • Einbindung in kantonale Impfprogramme gegen das Humane Papillomavirus (HPV)
  • Darmkrebsvorsorge: Einbindung in bestehende oder neue Programme der Kantone, einschliesslich der Abgabe von Testkits, Beratung und Begleitung nach Ermittlung der Ergebnisse
  • Weitere kantonale oder nationale Programme

Zu erfüllende Bedingungen:

  • Erfüllung der WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) gemäss Art. 32 KVG;
  • Tarif mit den Krankenkassen geregelt;
  • vom Bundesrat genehmigt .

Das Inkrafttreten ist voraussichtlich am 1. Januar 2027. Das Impfen in der Apotheke ist die erste Dienstleistung, die davon betroffen sein wird.

Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und Magistralrezepturen

Die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) umfasst die Präparate, Wirk- und Hilfsstoffe, die für Magistralrezepturen verwendet werden, sowie die Tarife, die auch die Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker einschliessen. Sie unterscheidet sich von der Spezialitätenliste (SL), auf der industriell hergestellte, von Swissmedic zugelassene Wirkstoffe gelistet sind.

Aufgrund der Probleme bei der Arzneimittel-Versorgung und der steigenden Nachfrage nach personalisierter Medizin gewinnt die Medikamentenherstellung in der Apotheke an Bedeutung. Die ALT ist sowohl für Apotheken mit eigenem Herstellungslabor als auch für die Krankenkassen hinsichtlich der Kostenübernahme massgebend. Sie stammt jedoch aus dem Jahr 1996. Trotz einiger punktueller Anpassungen ist sie nicht mehr aktuell, weder bezüglich der Wirkstoffe und Rezepturen noch hinsichtlich der Tarife. Eine rasche Komplettüberarbeitung der Liste durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ist daher unverzichtbar.

Die Anpassung der ALT ist eine der Forderungen des Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse im Bereich der Arzneimittel-Versorgungssicherheit (s. Positionspapier).

Analysenliste (AL)

Die Analysenliste (AL) umfasst die medizinischen Laboranalysen gemäss Artikel 54 KVV, deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. 

Laufende Anpassungen:

Die Tarifpositionen der Analysenliste werden zurzeit vom BAG im Rahmen des Projekts transAL-2 überprüft und angepasst. Das Ziel ist ein sachgerechter und aktueller Tarif, der 2027 in Kraft treten soll. 

Mit der geplanten KVV-Revision zur Umsetzung des zweiten Kostendämpfungspakets eröffnen sich für Apotheken neue Möglichkeiten. Sie dürfen künftig Analysen im Rahmen der Grundversorgung künftig nicht nur veranlassen, sondern auch selbst durchführen und direkt über die OKP abrechnen. Das stärkt die Rolle der Apotheken erheblich – als wohnortnahe, niederschwellige Anlaufstelle für Medikationsanalysen, Therapiebegleitung und Prävention. Diese Entwicklung ist eine grosse Chance für die Versorgung und die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) umfasst medizinische Produkte, die zur Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten zu Hause oder im Pflegeheim eingesetzt werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für diese Produkte.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) passt die MiGeL schrittweise an. Jede Anpassung tritt zu einem bestimmten Datum in Kraft. 

 

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