Vertriebsanteil

Die Anpassung des Vertriebsanteils bei rezeptpflichtigen Medikamenten (Art. 38 KLV) ist ein seit mehreren Jahren ständig wiederkehrendes Thema, weil das geltende Modell Fehlanreize beinhaltet, die die Abgabe von günstigeren Generika bestraft.

Im Herbst 2022 wurde unter Federführung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) ein Konsens zwischen den verschiedenen Leistungserbringern, die rezeptpflichtige Medikamente abgeben (Spitäler, Arztpraxen und Apotheken), erarbeitet. pharmaSuisse hat aktiv zu dieser Konsensfindung beigetragen, mit welcher ein Vertriebsanteilsystem entwickelt wurde, welches weniger vom Fabrikabgabepreis abhängig ist. Das System beruht auf zwei Massnahmen, nämlich der Korrektur des Vertriebsanteilsystems und einem identischen Vertriebsanteil für das Originalpräparat und alle seine Generika. Die Verbände der Krankenversicherer curafutura und santésuisse waren ebenfalls an den Arbeitssitzungen zur Konsensfindung beteiligt. Curafutura unterstützt das Ergebnis.

Vorteil der Kombination 

Der Vorteil dieser Kombination – im Gegensatz zu dem vom Parlament abgelehnten «Referenzpreis» – ist die Korrektur der derzeitigen Fehlanreize, welche die Abgabe von teureren Medikamenten «belohnen». Zudem wird damit die Versorgung mit Arzneimitteln gefördert statt bedroht, da deren Kosten/Nutzen-Verhältnis so optimal ist.

Dieser Konsens geht nicht nur auf die Motion 20.3936 ein, die vom Parlament angenommen wurde, sondern ermöglicht auch sofortige Einsparungen von geschätzten 60‒70 Millionen Franken (über alle Kanäle) sowie weiteren 100 Mio. Franken jährlich durch eine erhöhte Generikadurchsetzung. 

Die Umsetzung des neuen Modells ist für 2024 vorgesehen und wird von pharmaSuisse, zusammen mit den anderen betroffenen Akteuren, eng begleitet.

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