Neuer Vertriebsanteil

Im Dezember 2023 beschloss der Bundesrat, den Vertriebsanteil von rezeptpflichtigen Medikamenten anzupassen. Ab dem 1. Juli 2024 fördert diese Massnahme die Verbreitung günstiger Generika und Biosimilars. Dies wirkt sich direkt auf Patienten und Prämienzahler aus. Die Gesamtkosten sinken sofort um 60 Millionen Franken, mit langfristigen möglichen Einsparungen von mehreren Hundert Millionen Franken.

Der Vertriebsanteil umfasst die Logistikkosten, die beim Transport der rezeptpflichtigen Medikamente zu den Apotheken, Arztpraxen und Spitälern anfallen. Bei diesem Preis mitgerechnet werden beispielsweise die Aufwände für die Lagerhaltung, ausstehende Guthaben sowie Kapital-, Transport-, Infrastruktur- und Personalkosten. Alle Kosten, die der Vertriebsanteil decken muss, sind gesetzlich definiert (Art. 67 KVV und Art. 38 KLV) und gelten für alle Leistungserbringer, die diese Medikamente abgeben. Dazu zählen Apotheken, Arztpraxen und ambulante Spitaldienste. Der Vertriebsanteil ist seit seinem Inkrafttreten vor über 20 Jahren (2001) grösstenteils unverändert. Die Kosten, die er decken muss, sind aber weiterhin gestiegen. 

Anpassung per 1. Juli 2024

Die Anpassung per 1. Juli 2024 betrifft nur die Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, also von der Krankenkasse bezahlt werden. Von den Preisänderungen betroffen sind hier primär die rezeptpflichtigen Medikamente (Abgabekategorie A und B). Die nicht rezeptpflichtigen Medikamente sind nur minimal tangiert (Abgabekategorie D). Mit der Revision des Vertriebsanteils bei den Medikamenten, die von den Krankenkassen bezahlt werden, werden rund 2/3 der Medikamente günstiger, etwa 1/3 teurer. Von einer Preiserhöhung betroffen sind die tiefpreisigen Medikamente, da für diese der Vertriebsanteil bis anhin nicht kostendeckend war. Im Gegenzug werden Medikamente ab CHF 30 günstiger.

Wie setzt sich der Publikumspreis zusammen

Wie setzt sich der Publikumspreis zusammen? Grafik extern

Der Vertriebsanteil ist der Teil des Medikamentenpreises, der die Kosten für Personal, Transport und Lagerung des Medikaments in der Apotheke, bei den Ärzten und den Spitälern abdeckt. Der Fabrikabgabepreis ist der Preis, den die Herstellerfirma für ihr Produkt erhält.

Fehlanreiz vermeiden

Dank dem neuen Vertriebsanteil wird vermieden, dass teurere Medikamente aufgrund höherer Zuschläge bei der Abgabe bevorzugt werden. Allerdings kann dieser Fehlanreiz nur vermindert werden, wenn der Zuschlag für günstigere Medikamente erhöht wird. Da teurere Medikamente insgesamt weniger verkauft werden (ca. 36%) als günstigere Medikamente (ca. 64%), können Einsparungen in Millionenhöhe erzielt werden. Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst diese Anpassung, die die Fehlanreize korrigiert und die gezielte Förderung von wirkstoffgleichen Medikamenten ermöglicht – und somit konkrete Massnahmen gegen die steigenden Gesundheitskosten ergreift. Zusammen mit den Verbänden curafutura, FMH, APA, und H+ unterstützen wir den Entscheid des Bundesrats und haben uns mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) für diese Konsens-Lösung eingesetzt.

 

* Diese Dokumente sind nur für Mitglieder und angeschlossene Apotheken zugänglich.

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