Übergangsfinanzierung elektronisches Patientendossier
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse unterstützt das elektronische Patientendossier (EPD) und ist von dessen Nutzen überzeugt. Eine Verpflichtung sollte jedoch für Leistungserbringer und Patientinnen und Patienten gelten, denn die alleinige Verpflichtung von Leistungserbringern könnte sich aufgrund des langsamen Fortschritts bei der Eröffnung der EPDs kontraproduktiv wirken.
Finanzielle Unterstützung bei der Teilnahme für die technische Integration der Systeme der ambulanten Dienstleister würde die Akzeptanz des EPD erhöhen, und die Teilnahme von einer Pflicht in eine Kür umwandeln. Die Verantwortungen und Pflichten müssen auch geklärt werden.
Ausgangslage
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse unterstützt die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) und ist davon überzeugt, dass der Nutzen des EPD für die Bürgerinnen und Bürger sehr gross ist, sofern die Interoperabilität zwischen den Stammgemeinschaften gesichert und Use Cases klar definiert sind (Impfdaten, e-Medikationsplan). Obwohl das EPD seit 2020 in Betrieb ist, sind bisher nur einige zehntausend Patientinnen und Patienten und wenige Gesundheitsfachpersonen, trotz teilweiser gesetzlicher Verpflichtung, Teil des Systems. Die Nationalratskommission hat die vorgeschlagene Übergangsfinanzierung des Bundesrats genehmigt, und zusätzlich eine EPD-Verpflichtung für ambulante Leistungserbringer mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkraftsetzung gefordert, verbunden mit Sanktionen.
Stellungnahme und Begründung
pharmaSuisse unterstützt das elektronische Patientendossier (EPD), sowie die Übergangsfinanzierung und befürwortet eine Verpflichtung sowohl für Leistungserbringer als auch für Patientinnen und Patienten. In Bezug auf die Übergangsfinanzierung ist es entscheidend, sicherzustellen, dass sowohl regionale als auch national tätige Stammgemeinschaften gleichermassen finanziert werden. Die alleinige Verpflichtung der Leistungserbringer wird jedoch dazu führen, dass die Bevölkerung aufgrund des langsamen Eröffnungsfortschritts kaum teilnimmt. Die vorgeschlagene einjährige Frist für das Onboarding von Organisationen erscheint knapp bemessen, und eine sinnvolle Integration in Primärsysteme innerhalb dieser Frist ist praktisch unmöglich; darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Kosten für die sogenannte tiefe Integration in die Primärsysteme im Rahmen der Übergangsfinanzierung übernommen werden. Nur mit tiefer Integration ist das «once-only»-Prinzip umsetzbar. Ein nicht integriertes EPD führt zu Mehraufwand auf der Seite der Gesundheitsfachpersonen und durch die nicht regelmässige Nutzung steigt dieser sogar exponentiell. Dies wiederum führt zu Frust und Ablehnung bei Bevölkerung und Gesundheitsfachpersonen.
Ausserdem müssen die Verantwortlichkeiten und Pflichten rund um die Handhabung mit den zusätzlichen Informationen im EPD geklärt werden, denn im Moment gibt es keinen einfachen Weg, diese speditiv zu sichten. Es ist unklar, was passiert, wenn z. B. eine Allergie übersehen wird. In diesem Zusammenhang scheint es ebenfalls wichtig zu erwähnen, dass die Thematik der Klassifizierung behandlungsrelevanter Daten weiterhin aussteht und damit klare Regelungen zum Umfang der Behandlungsdokumentation nicht nur innerhalb des jeweiligen Berufstandes, sondern auch berufsübergreifend bei allen Leistungserbringer fraglich sind. Der zusätzliche Abklärungsaufwand aufgrund Informationen im EPD ist ebenfalls abzugelten. Dies gilt erst recht, da die einheitliche Ablage strukturierter Daten durch die Totalrevision und die daraus mögliche und darauf aufbauende Nutzung von Sekundärsoftware zur automatisierten Konsolidierung relevanter Informationen noch weit entfernt ist. Die Frist von einem Jahr ist für pharmaSuisse angesichts der zu bewältigenden Aufgaben seitens der Leistungserbringer zu knapp bemessen.
Die Diskussion sollte einen motivierenden Charakter für ambulante Dienstleister haben und einen positiven Anreiz setzen, vor der umfassenden Revision am EPD teilzunehmen. Eine Mehrheit der Kommission befürwortet bereits Finanzhilfen für die Verbesserung der Nutzung bestehender Dossiers und die Integration von Leistungserbringern, diese müsste konkretisiert werden. Dadurch würde die Teilnahme am EPD von einer Pflicht zu einer Kür umgewandelt und auf weniger Widerstand stossen. Die effektive Verpflichtung kann dann weiterhin in der umfassenden Revision 2028 zusammen mit der Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden.
Die GDK beantragt, die Option des Zusammenschlusses der Stammgemeinschaften in eine einzige EPD-Betreiberinstitution, welche gestützt auf das KVG allein im Auftrag des Bundes tätig ist, weiterzuverfolgen. pharmaSuisse steht diesem Ansatz kritisch gegenüber, da durch die Schaffung eines EPD-Monopols Steuerungsmöglichkeiten durch Leistungserbringer völlig entfallen und zu nicht einschätzbaren Zusatzkosten für Leistungserbringer anfallen können. Zudem besteht eine grössere Abhängigkeit zu einem Hersteller, was das bisherige Konzept mit dem föderalistischen Ansatz verhindern wollte. Wenn die Forderung der Kantone verfolgt wird, sollten die privatfinanzierten Stammgemeinschaften und Gemeinschaften, die nicht mehr in Betrieb sein werden, finanziell entschädigt werden.