Treuekarte

Können wir das Punktesammeln für alle Arzneimittelkategorien anbieten oder gibt es rechtliche Einschränkungen?

Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden einen Mehrwert bieten und beim Kauf von Arzneimitteln und anderen Produkten eine Treuekarte mit Rabattpunkten einführen (z. B. 1 Punkt pro 10 CHF Einkauf und 10 CHF-Gutschein pro 100 Punkte). Können wir das Punktesammeln für alle Arzneimittelkategorien anbieten oder gibt es rechtliche Einschränkungen?

 

Eine Karte mit Treuepunkten ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn sie nicht auf eine bestimmte Arzneimittelgruppe oder einzelne Arzneimittel beschränkt ist. Auch für Arzneimittel nach Abgabekategorie A und B ist also das Sammeln von Punkten erlaubt. Möglich ist auch, dass mittels einer gewissen Anzahl Punkte Apotheken-Gutscheine in CHF erworben und diese grundsätzlich frei verwendet werden können. Dies ist zulässig, da Swissmedic hierbei von einer Unternehmenswerbung und nicht von einer Werbung für Arzneimittel ausgeht. Das heisst, die Apotheke als solche wird durch ein solches Angebot beworben und nicht spezifische Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen. Zudem erfolgen der Erwerb von Treuepunkt auch in einem Rahmen (1–5% der Einkaufssumme), in welchem nicht von einer Gefahr bzw. einem Anreiz für einen übermässigen oder missbräuchlichen Arzneimittelkonsum auszugehen ist.