Vernehmlassung

1.5.2025: Änderung KVV und Entlastungspaket (Kosten- und Qualitätsziele)

Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse hat im Rahmen der Vernehmlassungen zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) sowie zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 (Änderung KVG) Stellung genommen.

 

In beiden Fällen äussert sich der Verband grundsätzlich kritisch gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen. Zum Entlastungspaket nimmt pharmaSuisse eine neutrale Grundhaltung ein, lehnt jedoch die spezifischen Massnahmen beim KVG klar ab. Insbesondere die geplante Einführung von Änderungen der Kostenzielen innerhalb der Vierjahresperiode wird kritisiert, da sie zu Planungs- und Rechtsunsicherheit bei den Leistungserbringern führt. Die Formulierungen im Gesetzesentwurf sind zu unpräzise und lassen zu viel Interpretationsspielraum. Falls an der Regelung festgehalten wird, fordert der Verband eine gesetzliche Klärung und die Einbeziehung aller relevanten Akteure wie Leistungserbringer, Versicherte und Kantone. 

Im Rahmen der KVV-Revision zeigt sich pharmaSuisse grundsätzlich offen für mehr Transparenz und Kosteneindämmung im Gesundheitswesen, lehnt die vorliegenden Vorschläge aber grösstenteils ab. Der Verband kritisiert insbesondere den hohen administrativen Mehraufwand ohne erkennbaren Zusatznutzen sowie die Schaffung neuer Gremien, die zu Doppelspurigkeiten mit bestehenden Mechanismen wie den Tarifverträgen führen. Die geplanten Kostenziele seien unzureichend definiert und berücksichtigen weder regionale noch strukturelle Unterschiede. Zudem würden bestimmte Leistungserbringergruppen ungleich behandelt. Die vorgeschlagene neue Kommission wird als unausgewogen zusammengesetzt beurteilt und als kostspielig und wenig effizient eingestuft. 

Zwar werden einige Artikel mit Vorbehalten unterstützt – etwa im Hinblick auf Datenverknüpfung oder Tarifgestaltung – dennoch überwiegt die Ablehnung, vor allem wenn durch zusätzliche Regulierung die Innovationsfähigkeit gehemmt oder der bürokratische Aufwand erhöht wird. Insgesamt fordert pharmaSuisse eine überarbeitete, klar strukturierte und besser abgestimmte Gesetzes- und Verordnungsgrundlage, die vorhandene Strukturen berücksichtigt und praxisnah ausgestaltet ist.