15.5.2025: 20.490 n Pa. Iv. Hurni. Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz
pharmaSuisse, der Dachverband der Schweizer Apotheken, spricht sich klar gegen die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hurni 20.490 aus, die auf eine stärkere Transparenz in der Beziehung zwischen pharmazeutischer Industrie und Medizin abzielt. Zwar begrüsst der Verband das übergeordnete Ziel einer transparenten und integren Gesundheitsversorgung, stellt jedoch klar, dass der damit verbundene Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehen muss. Die Pa. Iv. verfehlt dieses Ziel deutlich.
Der vorgeschlagene Gesetzestext sieht einen sehr weit gefassten persönlichen und sachlichen Geltungsbereich vor, was dazu führen würde, dass eine enorme Anzahl von Personen und Organisationen von der Offenlegungspflicht betroffen wäre – weit über das medizinische Fachpersonal hinaus. Diese unklare Abgrenzung sorgt für grosse Rechtsunsicherheit. Die Formulierungen lassen offen, wer genau betroffen ist, welche Informationen offengelegt werden müssen und in welcher Form dies zu geschehen hat. Damit einher geht ein hoher administrativer Aufwand, dessen Nutzen für die Patientensicherheit aus Sicht von pharmaSuisse fraglich bleibt.
Darüber hinaus verweist der Verband auf die bereits seit 2020 geltenden Transparenz- und Integritätsvorschriften im Heilmittelgesetz, die durch die entsprechende Verordnung konkretisiert werden. Diese bestehenden Regelungen seien ausreichend, um unethisches Verhalten zu unterbinden und Transparenz zu schaffen. Die Einführung zusätzlicher Vorschriften würde zu Doppelspurigkeiten führen, die Bürokratie ausweiten und das System unnötig verkomplizieren.
Kritisch bewertet pharmaSuisse die wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Initiative. Die Offenlegungspflichten könnten Geschäftsgeheimnisse gefährden, die Zusammenarbeit mit der Industrie erschweren und den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen. Die geplante Kontrolle durch das BAG erscheint angesichts der Vielzahl betroffener Akteure praktisch kaum umsetzbar. Vor dem Hintergrund aktueller Sparmassnahmen des Bundes sei es kaum vertretbar, eine zusätzliche Regulierung einzuführen, ohne den tatsächlichen Nutzen belegen zu können.
Fazit: pharmaSuisse ist der Überzeugung, dass die bestehenden Regelungen zur Sicherstellung von Transparenz und Integrität im Gesundheitswesen ausreichen. Bevor neue Massnahmen ergriffen werden, sei eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse notwendig, die alle relevanten Akteure und Auswirkungen berücksichtigt. Solange keine belastbaren Daten über den konkreten Mehrwert der vorgeschlagenen Regelung vorliegen, lehnt der Verband die Pa. Iv. – sowie insbesondere den noch weitergehenden Minderheitsvorschlag – als ungeeignet, unverhältnismässig und unnötig ab.