28.03.2025 - Änderung KVG (Bezug von Mitteln und Gegenständen)
pharmaSuisse lehnt die vorgeschlagene Änderung des KVG vollständig ab. Die Anpassung widerspricht dem Heilmittelgesetz (HMG), insbesondere der Sicherstellung einer sicheren und geordneten Versorgung sowie der Gleichbehandlung der Marktteilnehmer. Durch die Gesetzesänderung würde die Aufsicht von Swissmedic umgangen und das Prinzip der Rechtsgleichheit verletzt. Der Verband betont, dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit oberste Priorität haben müssen. Die vorgeschlagene Lockerung des Territorialitätsprinzips kann Unsicherheiten für Patientinnen und Patienten schaffen, insbesondere bei der Anwendung von ausländischen Medizinprodukten, deren Gebrauchsanweisungen oft nicht in den Landessprachen vorliegen. Zudem kritisiert pharmaSuisse die drohende Ungleichbehandlung von Schweizer und ausländischen Abgabestellen, was sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Marktattraktivität in der Schweiz gefährdet. Preisvorteile im Ausland sind fraglich und werden durch administrative Mehrkosten bei den Versicherern voraussichtlich aufgehoben. PharmaSuisse fordert, dass alle Abgabestellen denselben Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen unterliegen und dass Patientinnen und Patienten vor unvorhersehbaren Selbstkosten geschützt werden.