Vernehmlassung

31.1.2023: Revision des Verordnungsrechts zum Lebensmittelgesetz

Im Rahmen der Revision diverser Verordnungen im Lebensmittelrecht, schlägt der Bundesrat auch eine Ausnahme vom Cassis de Dijon-Prinzip für viele Kosmetikprodukte, die Furocumarine enthalten, vor. Diese versteckte und undifferenzierte Regelung, welche Auswirkungen auf verschiedenste Produkte des täglichen Bedarfs haben, wird vom Schweizerischen Apothekerverband klar abgelehnt. Insbesondere auch weil damit entgegen dem Ziel der Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts (Harmonisierung mit dem EU-Recht) eine Regelung geschaffen wird, welche dem EU-Recht widersprechen und einer geplanten Branchenregelung des internationalen Duftstoffverbandes vorgegriffen wird.