Der neue Apothekertarif LOA V wird vom Bundesrat genehmigt: Er fördert günstigere Biosimilars und erhöht die Sicherheit der Medikamentenabgabe
Der neue Tarif schafft positive Anreize und tritt in Kraft am 1. Januar 2026

Der Verband Schweizer Krankenversicherer prio.swiss und der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüssen die Genehmigung des neuen Apothekertarifs LOA V durch den Bundesrat. Mit seinem Inkrafttreten per 1. Januar 2026 bringt der neue Tarif zentrale Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Mit LOA V werden die Leistungen der Apotheker differenziert abgebildet und dem tatsächlichen Aufwand entsprechend vergütet. Durch die innovative Technologie der maschinellen Verblisterung wird die Medikamentenabgabe besonders in Pflegeheimen sicherer. Zudem fördert die LOA V die Abgabe der kostengünstigen Biosimilars und integriert erstmals die pharmazeutischen Leistungen im Versandkanal. Die neue Tarifstruktur bleibt kostenneutral, schützt damit die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und stärkt gleichzeitig die Qualität der Versorgung.
Im Juni 2025 haben die Tarifpartner die überarbeitete Version des neuen Apothekertarifs LOA V zur abschliessenden amtlichen Prüfung und Genehmigung durch den Bundesrat eingereicht. Nun wurde der neue Tarif vom Bundesrat genehmigt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Der Tarif beinhaltet neu ein Monitoringkonzept zur Überwachung des Kosten- und Mengenwachstums von abgerechneten Leistungen und erfüllt somit die neuen Anforderungen nach Artikel 47c des Krankenversicherungsgesetzes. Weiter wurden einzelne Leistungspositionen aufwandgerecht und differenziert abgebildet, was einerseits die Transparenz der Abrechnung und andererseits auch die Kontrollierbarkeit durch die Versicherer und die Nachvollziehbarkeit durch die Patientinnen und Patienten steigert.
Saskia Schenker, Direktorin von prio.swiss, sagt: «Der neue Apothekertarif schafft mehr Sicherheit bei der Medikamentenabgabe und fördert den Einsatz von kostengünstigeren Biosimilars. Das sind wichtige Verbesserungen für unser Gesundheitssystem und für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler.»
Martine Ruggli, Präsidentin des Schweizerischen Apothekerverbands, ergänzt: «Mit der Genehmigung der LOA V anerkennt der Bundesrat die zentrale Rolle der Apotheken in der Grundversorgung. Die neue Tarifstruktur verbessert die Patientensicherheit, stärkt die Versorgung in Pflegeheimen und schafft Transparenz im System.»
Abgabe von Biosimilar-Medikamenten wird gefördert
Der Tarif LOA V trägt der gesetzlichen Erweiterung der Substitution durch Biosimilar Rechnung und fördert die Abgabe von Biosimilar-Medikamenten, die therapeutisch gleichwertig, jedoch deutlich günstiger als ihre Referenzarzneimittel sind. Dies führt zu zusätzlichen und nachhaltigen Einsparungen zugunsten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler bei gleichbleibender Qualität.
Maschinelle Verblisterung (Sichtverpackung): Mehr Sicherheit, weniger Verschwendung
Mit der neuen Tarifstruktur wird zudem erstmals die Leistung der maschinellen Verblisterung (Sichtverpackung) vergütet, die sich am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichtet. Dabei werden alle Medikamente eines einzelnen Einnahmezeitpunktes nach ärztlicher Verordnung individuell für die Patientin und den Patienten in einem Beutel verpackt. Die Abgabe von verblisterten Medikamenten kommt neben den Kunden in der Apotheke zum ersten Mal auch den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen zugute. Sie verbessert die Abgabequalität und die Sicherheit dank weniger Verwechslungen und weniger falschen Dosierungen, und verspricht eine bessere Kontrolle der Einnahme.
Darüber hinaus trägt die maschinelle Verblisterung mit einer bedarfsgerechten Medikamenten-abgabe wesentlich dazu bei, die Medikamentenverschwendung zu reduzieren. Der Patient erhält dank Verblisterung exakt die Menge an Medikamenten, die er für seine Behandlung individuell benötigt. Medikamentenverwurf aus den standardisierten Verpackungsgrössen, die über dem Bedarf liegen, wird aufgrund der Einzeltablettenverrechnung reduziert.
Integration des Versandkanals
Neu umfasst der Tarif nun auch die Leistungen der Versandapotheken. Mit der Integration des neuen Vertriebskanals wird die Entwicklung in der Apotheken-Branche berücksichtigt.
Erhöhung der Transparenz
In LOA V wurden häufige Leistungen aus LOA IV/1 in mehrere Tarifpositionen aufgeteilt und somit differenziert abgebildet. Es wird zum Beispiel neu unterschieden, ob es sich um ein neues oder bestehendes Rezept und ein Arzneimittel der Abgabekategorie A oder B handelt. So wird mehr Transparenz geschaffen und der tatsächlich erbrachte Aufwand abgerechnet.
Medienkontakt
Dirk Meisel, Mediensprecher, prio.swiss – Der Verband Schweizer Krankenversicherer,
079 193 12 70, media@prio.swiss
Stéphanie Logassi Kury, Leiterin Kommunikation, Schweizerischer Apothekerverband
pharmaSuisse, 031 978 58 33, medien@pharmasuisse.org