Erste Gratis-Selbsttests erhältlich in allen Apotheken
Ab 7. April kann die Bevölkerung Corona-Selbsttests für zuhause beziehen. Die Abgabe erfolgt ausschliesslich in den Apotheken. Pro Person werden vom Bund die Kosten für maximal 5 Selbsttests pro Monat übernommen. Die rasche flächendeckende Einführung nach der Zulassung ist nur dank engem Zusammenspannen von Hersteller, Behörden, Pharma-Grossisten und Apotheken möglich.
Ab morgen, 7. April 2021, können Personen ohne Symptome zuhause einen Selbsttest durchführen. Zurzeit
erfüllt einzig der Selbsttest von Roche (Roche Sars-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal) die Zulassungs- und
Validierungskriterien von Swissmedic und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Abgabe ist limitiert und
erfolgt ausschliesslich über den Apothekenkanal. Nach Vorweisen der Krankenversichertenkarte kann jede
Person maximal 5 Selbsttests pro Monat in allen Apotheken kostenlos beziehen. Es besteht keine Alterslimite.
Selbsttest nur für Symptomfreie
Der Selbsttest ist geeignet für Menschen ohne Symptome, die zum Beispiel vor einem Treffen mit Bekannten
aus einem anderen Haushalt eine Sicherheit haben möchten, dass sie im Moment nicht ansteckend sind. Ein
negatives Testresultat ist jedoch nur eine Momentaufnahme für 24 Stunden und gibt keine
hundertprozentige Sicherheit. Es ist keinesfalls ein Freipass, die Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln
nicht einzuhalten. Auch verkürzt ein negatives Testresultat allfällige Quarantänemassnahmen nicht. Der
Selbsttest ist nicht geeignet für Personen, die Krankheitssymptome haben, oder vor einem Besuch von
besonders gefährdeten Personen und Gesundheitseinrichtungen.
So funktioniert der Selbsttest
Mit einem Stäbchen entnimmt man im vorderen Teil der Nase schmerzfrei eine Probe, taucht das Stäbchen in
ein Röhrchen mit Flüssigkeit, bringt ein paar Tropfen davon mit der Pipette auf einen Teststreifen und nach
15 Minuten liegt das Testresultat vor. Bei einem positiven Testresultat muss zwingend und unmittelbar ein
kostenloser PCR-Test in einem Testzentrum, einer Arztpraxis oder einer Apotheke vorgenommen werden. Bis
zum Erhalt des PCR-Bestätigungsresultats muss man sich in Selbstisolation begeben.
Genügend Selbsttests
Die Produktverfügbarkeit ist laut Hersteller gesichert, aber limitiert. Die Bevölkerung wird gebeten, sich
solidarisch zu verhalten und nur bei Bedarf Selbsttests zu beziehen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es
möglich, dass weitere Selbsttests zugelassen werden und im freien Markt auch Selbstzahlenden zur
Verfügung stehen.
Kontakt
pharmaSuisse, Schweizerischer Apothekerverband
Medienstelle
Tel. +41 (0)31 978 58 27
E-Mail: kommunikation@pharmaSuisse.org