Wichtige Reform bei den Medikamenten ist da: Jetzt fallen teure Medikamentenpreise
Der Revisionsvorschlag für den Vertriebsanteil von rezeptpflichtigen Medikamenten, der im Jahr 2022 von den Tarifpartnern unter der Federführung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) erarbeitet wurde, ist Gegenstand einer inakzeptablen Desinformationskampagne der Medien. Dieser Vorschlag, der dem Bundesrat unterbreitet werden soll, entspricht jedoch den Forderungen des Parlaments und den Erwartungen, dass konkrete Massnahmen gegen die steigenden Gesundheitskosten ergriffen werden. Eine Stellungnahme.
Vor dem Hintergrund einer angespannten Wirtschaftslage mit Preiserhöhungen aller Art, kurz vor der Ankündigung der Krankenkassenprämien und mitten im Wahlkampf für die eidgenössischen Wahlen, kann der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse nicht zulassen, dass irreführende Informationen über die Erhöhung der Medikamentenpreise infolge dieser Revision verbreitet werden. Daher stellen wir Folgendes klar:
Nur verschreibungspflichtige Medikamente sind betroffen Die Reform betrifft nur die rezeptpflichtigen Arzneimittel (Abgabekategorien A und B), die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, d. h. etwas mehr als die Hälfte aller Medikamente (55%). Die Medikamente der Abgabekategorie D, also die rezeptfrei erhältlichen Medikamente, werden von dieser Revision nicht tangiert.
- Beispiel: DAFALGAN® Tabl. 500 mg
Keine Verdopplung der Medikamentenpreise: Die Mehrheit der betroffenen Medikamente wird sogar günstiger. Über alle Abgabekanäle betrachtet, bringt die Revision wiederkehrende Einsparungen in der Höhe von CHF 50‒60 Mio.
Es stimmt, mit der Revision des Vertriebsanteils werden bestimmte Medikamente teurer, andere jedoch (rund zwei Drittel der betroffenen Medikamente!) günstiger, was letztlich einen sofortigen Kostenrückgang für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) von schätzungsweise 50 Millionen Franken bewirkt.
Im Gegensatz zu den Behauptungen in den Medien werden sich die Medikamentenpreise nicht verdoppeln. Medikamente mit einem aktuellen Publikumspreis von unter 10 Franken werden um höchstens CHF 4.95 pro Packung aufschlagen. Medikamente mit einem Publikumspreis über 32 Franken werden hingegen günstiger.
- Beispiel: NOVALGIN® Filmtabl. 500 mg wird CHF. 4.90 teurer
- Beispiel: XARELTO® Filmtabl. 20 mg wird fast CHF 15 günstiger
Notwendige Revision des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente
Der Vertriebsanteil rezeptpflichtiger Medikamente gilt für alle Leistungserbringer, die diese Medikamente abgeben, d. h. für Apotheken, Arztpraxen und Spitalambulatorien. Er ist gesetzlich festgelegt (Art. 67 KVV und Art. 38 KLV) und wurde seit 2010 nicht angepasst, obwohl die Kosten, die dieser Vertriebsanteil abdecken soll, kontinuierlich gestiegen sind; es handelt sich dabei um Kosten für Transport, Grossist und insbesondere für das Personal.
Das bestehende System gilt die Abgabe von Medikamenten mit einem Fabrikabgabepreis über 15 Franken besser ab. Das Hauptziel der Revision bezweckt deshalb die Verringerung unerwünschter Anreize bei der Abgabe oder dem Verkauf von Medikamenten und die Förderung der Abgabe von günstigeren Generika, um Einsparungen zugunsten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu erreichen.
Revision von Artikel 38 KLV, eine Vorlage mit Einsparungen – seit 2018 pendent
Die 2018 lancierte Vernehmlassung für die Revision des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente gemäss Artikel 38 KLV führte zu keinem Konsens. Um einen Ausweg aus der Sackgasse zu finden und in Beantwortung der Motion 20.39361 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) im Mai 2022 die Initiative ergriffen, um die Tarifpartner (H+ Die Spitäler der Schweiz, Schweizerischer Verein der Amts– und Spitalapotheker, FMH/APA – Ärzte mit Patientenapotheke, Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse sowie curafutura und santésuisse) in einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zusammenzubringen, um für alle Parteien akzeptable Lösungen zu finden, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Wir sind damit weit entfernt von einem «Hinterzimmer-Deal», wie dies von einigen unterstellt wird.
Im Herbst 2022 konnte nach mehreren Sitzungen ein Konsens erreicht werden. Die Tarifpartner haben sich auf ein System geeinigt, das viel weniger stark an den Fabrikabgabepreis der Medikamente gekoppelt ist. Das von den beiden Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) begrüsste neue System zur Berechnung des Vertriebsanteils für rezeptpflichtige Medikamente entspricht voll und ganz der Motion 20.3936 und ermöglicht Einsparungen zugunsten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die auf rund 50 bis 60 Millionen Franken wiederkehrend pro Jahr geschätzt werden. Die Konsenspartner sowie die beiden parlamentarischen Kommissionen warten noch auf die Überweisung der Vorlage an den Bundesrat, damit sie rasch in Kraft gesetzt werden kann, falls möglich ab 1. Januar 2024.
Kontakt
Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
Abteilung Kommunikation – Medienstelle
Tel. +41 31 978 58 27 | E-Mail: medien@pharmaSuisse.org