Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit»
Ausgangslage
Die Versorgungssicherheit ist bereits massiv gefährdet
Anrecht auf eine bestmögliche medizinische Versorgung
Unsere Bevölkerung hat Anrecht auf eine bestmögliche medizinische Versorgung. Der akute und ansteigende Medikamentenmangel in der Schweiz macht das jedoch zunehmend schwieriger: Zurzeit fehlen etwa 1000 unterschiedliche Medikamente. Während der Corona-Pandemie hat sich ferner gezeigt, dass auch wichtiges Material für die medizinischen Labore teilweise nicht lieferbar war, was unter anderem negativen Einfluss auf die Durchführung von Tests hatte.
Jahrelanger, massiver Preisdruck auf Medikamente
Der Hauptgrund dafür liegt im jahrelangen, massiven Preisdruck auf Medikamenten und anderen medizinischen Gütern, so dass diese nicht mehr in der Schweiz oder im europäischen Ausland produziert werden konnten. Medikamente der Grundversorgung (z.B. Antibiotika) werden mittlerweile beinahe ausnahmslos in asiatischen Ländern wie Indien und China hergestellt. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt nun eindeutig auf, dass die dort ansässigen Firmen selbst in normalen Zeiten keine zuverlässigen Lieferanten sind.
Dringender Handlungsbedarf
Es besteht deshalb dringender Handlungsbedarf, die Gesundheit unserer Bevölkerung ist gefährdet! Auf Ebene der Verwaltung wird zwar am Problem gearbeitet. Diese Aktivitäten genügen aber nicht, um das Problem zu lösen. Deshalb braucht es die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» und die Umsetzung der darin gestellten Forderungen.
Was will die Initiative
und warum soll man die Initiative unterschreiben?
Die Initiative will die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und medizinischen Gütern verbessern, indem:
- eine Bundeskompetenz geschaffen wird statt 26 kantonalen Zuständigkeiten;
- der Standort Schweiz (Forschung, Entwicklung, Produktion und Lagerhaltung) gestärkt wird;
- zuverlässige Lieferketten aus dem Ausland geschaffen werden.
Unterschriftensammlung in der Apotheke
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Person, die in der Schweiz stimmberechtigt ist, kann eine Initiative unterschreiben, einschliesslich Auslandschweizerinnen und -schweizer.
- Auf einem Unterschriftenbogen dürfen nur Stimmberechtigte derselben Gemeinde unterschreiben, denn es sind die Gemeinden, die als erste die Unterschriften kontrollieren.
- Die Personen dürfen eine Volksinitiative nur einmal unterschreiben.
- Auf der Unterschriftenliste müssen die Personen ihren Vor- und Nachnamen, ihr Geburtsdatum und ihre Adresse sowie den Kanton, die Postleitzahl und den Namen der Gemeinde, in der sie abstimmen, angeben.