Mutterschaft

Darf ich als Mutter mein Kind am Arbeitsplatz stillen?

Ich bin Mutter geworden und bereite mich auf die Arbeitsaufnahme nach dem Mutterschaftsurlaub vor. Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf das Stillen bzw. das Abpumpen der Milch?

 

Mütter haben dem Arbeitsgesetz (ArG) folgend das Recht, ihr Kind während der Arbeitszeit zu stillen bzw. haben ein Anrecht auf die erforderliche Zeit, um Milch abzupumpen. Die Stillpausen gelten im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit. Deren Länge ist gemäss der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) abhängig von der täglichen Arbeitszeit:

  • tägliche Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten Stillpause
  • tägliche Arbeitszeit zwischen 4 und 7 Stunden: mindestens 60 Minuten Stillpause
  • tägliche Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten Stillpause

Dies gilt auch für Angestellte in höheren leitenden Tätigkeiten, wie etwa für die fachtechnisch verantwortliche Person. In Art. 3 Ziff. d des ArG ist zwar festgehalten, dass das Arbeitsgesetz auf Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, nicht anwendbar ist. Art. 3a Ziff. b ArG beinhaltet aber die Gegenausnahmen zum Geltungsbereich. Demnach gelten gewisse Bestimmungen des Gesetzes über den Gesundheitsschutz auch für Arbeitnehmende, die eine höhere leitende Tätigkeit ausüben. Namentlich sind dies Art. 6 ArG Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Gesundheitsschutz, Art. 35 ArG Gesundheitsschutz bei Mutterschaft und Art. 36a ArG Schutz bei gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten. Die Aufzählung ist abschliessend.