Apotheke anschliessen
Ihre Vorteile als angeschlossene Apotheke
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse setzt sich auf politischer Ebene ein und ist ein Brückenbauer neuer Dienstleistungen. Er informiert Sie über die Tagesaktualitäten, ist präsent in den Medien in Bezug zu gesundheitlichen Themen und initiiert und unterstützt verschiedenste Kampagnen.
Vorteile
Politisches
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse schafft Rahmenbedingungen und setzt sich für die Positionierung der Apotheken als wichtige Anlaufstellen in der Grundversorgung ein. Die Zusammenarbeit mit Politik und Behörden sowie mit anderen Verbänden und Krankenversicherern ist dabei ein zentrales Element.
Neue Dienstleistungen
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse gestaltet neue Dienstleistungen und führt diese ein. Dadurch stärkt der Verband die Position der Apotheken in der Bevölkerung und erweitert die Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker. Dazu gehören unter anderem das Impfen in der Apotheke oder die neue Dienstleistung «myCare Start», welche zu Beginn einer neuen Behandlung für eine chronische Erkrankung durchgeführt werden kann.
Medienarbeit
Durch die gezielte Information der Bevölkerung und die Medienarbeit zu gesundheitlichen Themen, werden die Apotheken als erste Anlaufstelle bei der Grundversorgung positioniert.
Kampagnen
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse initiiert, unterstützt und führt schweizweite Gesundheitskampagnen durch. Das Wissen über die Wichtigkeit der Apothekendienstleistungen wird dadurch bei der Bevölkerung, wie auch bei allen Akteuren im Gesundheitswesen vertieft.
Rechtliche Fragen
Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Betrieb einer Apotheke? Unsere Juristen helfen Ihnen gerne bei ersten rechtlichen Abklärungen.
Geregelte Vergütung von Dienstleistungen dank der LOA (Leistungsorientierte Abgeltung)
Im Jahresbeitrag für Apotheken ist ein wesentlicher Teil der Beitritts- und Jahresgebühren zum LOA-Tarifvertrag inbegriffen.
Der Beitritt zum LOA-Tarifvertrag ermöglicht es Ihnen, erbrachte Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abzurechnen. Diese müssen in Zusammenhang mit der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung stattfinden.
Ihre Apotheke jetzt anschliessen!
Neueröffnung mit Anschluss an den Verband
- Meldeformular 1 «Eröffnungsmeldung»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.1 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Meldeformular 2 «Wechsel FvP»: muss von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, die Beitrittserklärung zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Anschluss einer bestehenden Apotheke
- Meldeformular 1 «Mutationsmeldungen»: Meldeformular mit den Angaben der Apotheke, Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3.1 ausfüllen, ausdrucken und von der/den unterzeichnungsberechtigte/n Person/en gemäss Handelsregisterauszug unterzeichnen lassen.
- Meldeformular 2 «Wechsel FvP»: muss von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Gleichzeitig das Formular «Antragsformular für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)» ausfüllen und an SASIS AG, Zahlstellenregister, Postfach 3841, 6002 Luzern 2 Universität senden. Allgemeine Informationen zur Erteilung einer Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.) finden Sie auf der Website der SASIS AG.
- Sobald Sie die Bekanntgabe der ZSR-Nr. durch die SASIS AG erhalten haben und sofern Sie dem Tarifvertrag LOA IV/1 über pharmaSuisse beitreten wollen und mit den Krankenversicherern abrechnen möchten, bitten wir Sie, die Beitrittserklärung zum Tarifvertrag LOA IV/1 von der neuen bzw. aktuellen fachtechnisch verantwortlichen Person (FvP) unterzeichnen und uns zukommen zu lassen.
- Alle rechtsgültig unterzeichneten Dokumente sind im Original per Post an folgende Adresse zu senden: Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse, Mitgliedermanagement, Stationsstrasse 12, 3097 Liebefeld.
Pensionskasse und Ausgleichskasse
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse empfiehlt seinen angeschlossenen Apotheken und seinen Mitgliedern die Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins und die Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes AK 105.
Ausgleichskasse des Schweizerischen Gewerbes (AK 105)
Die AK 105 ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Ihre Existenz sowie Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem AHV-Gesetz - sie untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherung. Sie wird durch ihre Gründerverbände geführt und durch einen Vorstand geleitet, welcher sich aus den interessierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden rekrutiert. Dank einer effizienten Organisation, versierten Mitarbeitenden, einem eigenen Verwaltungsgebäude, leistungsfähiger EDV und einer gesunden Finanzierung können den Mitgliedern nachhaltig kostengünstige Dienstleistungen geboten werden. Mitglied wird man via Beitritt in einen Gründerverband.
Den Verbandsausgleichskassen werden alle Arbeitgeber und Selbständigerwerbenden angeschlossen, die einem Gründerverband angehören. Arbeitgeber oder Selbständigerwerbende, die sowohl einem Berufsverband wie einem zwischenberuflichen Verband angehören, werden nach freier Wahl der Ausgleichskasse eines der beiden Verbände angeschlossen (Art. 64 Abs. 1 AHVG). Der Schweizerische Apothekerverband, pharmaSuisse ist Gründerverband der AK 105, somit sollten grundsätzlich sämtliche Apotheken dieser Ausgleichskasse angeschlossen sein.
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV)
Die Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins (PK SAV) wurde 1959 vom Schweizerischen Apothekerverein (heute Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse) für Schweizer Apothekerinnen und Apotheker gegründet. Sie hat begonnen sich im Jahr 1985 zu entwickeln, als die 2. Säule für die Angestellten obligatorisch geworden ist.
Gemäss Artikel 3 des Vorsorgereglements kann der Kasse beitreten:
- jede in der Schweiz bestehende Apotheke;
- jeder Apotheker oder Apothekerin mit Geschäftstätigkeit in der Schweiz;
- jeder kantonale Apothekerverein;
- jede in der Schweiz tätige Gesellschaft, in der einer der Aktionäre oder Teilhaber Apotheker oder Apothekerin ist, sofern der Zweck dieser Gesellschaft mit der Pharmazeutik in Verbindung steht;
- pharmaSuisse selber.
Die Kasse kann ihre Tätigkeit ebenfalls auf Arbeitgeber von Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich sowie auf die von diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer ausweiten.